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Die Entstehung des Hortwesens in der Stadt ZürichKinder und SchuleNach einer ersten Schulrevision im Jahre 1850 formte das zürcherische kantonale Unterrichtsgesetz vom 23. Dezember 1859 das gesamte Schulwesen von der Volksschule bis zur Universität zu einem übersichtlichen Ganzen. Ein wichtiger Sprung erfolgte mit der zürcher kantonalen Verfassung von 1869, die den obligatorischen, kostenlosen Volksschulunterricht einführte. Anfang der 1870er Jahre erarbeitete der Regierungsrat des Kantons Zürich einen Entwurf für ein modernes Unterrichtsgesetz aus. Darin enthalten war unter anderem die Ausdehnung der Schulpflicht auf neun Jahre. Obwohl der Kantonsrat das Gesetz nach kleineren Korrekturen einstimmig zur Annahme empfohlen hatte, wurde es im April 1872 mit einem deutlichen Mehr verworfen. Die Schulreformen gingen dem Volk zu weit. Bis 1877 war es die übliche Praxis der meisten Lehrmeister, ihre Lehrknaben im 12. Altersjahr in die Lehre zu nehmen. Ausserdem waren die Aussengemeinden der Stadt noch vorwiegend – einzelne sogar ausschliesslich – auf die Landwirtschaft beschränkt, womit die Eltern die Möglichkeit hatten, ihre Kinder schon in diesem Alter in den Beruf einzuführen, den sie voraussichtlich auch später ausüben sollten. Als 1877 das eidgenössische Fabrikgesetz angenommen wurde, welches das Arbeitsverbot für Kinder bis zum 14. Altersjahr vorschrieb, entstand nach der Primarschule eine zweijährige Lücke, in der das Kind einerseits nicht arbeiten durfte, andererseits auch nicht für die Schule verpflichtet war. Das Fabrikgesetz verschloss den Kindern nämlich nicht nur die Fabriken, sondern auch alle dem Fabrikgesetz unterstellten gewerbliche Berufe. Und was die Landwirtschaft in den Aussengemeinden betraf, so war sie im Laufe der Jahre immer weiter zurückgedrängt worden. Wenn die Mutter zur Arbeit musste, war das Kind den ganzen Tag sich selbst überlassen. Die Erfahrung zeigte, dass gerade in diesem Alter ein vernachlässigtes Kind sehr schnell Tendenzen zur Verwahrlosung zeigte. Die Schulgesetzgebung versuchte längere Zeit erfolglos, für dieses Problem eine Lösung zu finden. Nach der Primarschule blieben den Schülern im 13. und 14. Altersjahr drei Möglichkeiten der Weiterbildung: Die Ergänzungsschule, die Sekundarschule und das Gymnasium.
Schulhaus Hirschengraben, 1893 / 94 erbaut, Foto Breitinger 4.4.1895 (Baugeschichtlichen Archiv, Zürich) Die ErgänzungsschuleVor dem Fabrikgesetz von 1877 war der Eintritt in die Fabrik oder in eine Berufslehre ab vollendetem 12. Lebensjahr gestattet. Für die Kinder, die tatsächlich einen Beruf ergriffen, wurde schon 1859 die Ergänzungsschule eingeführt, um den Kindern nach der Primarschule die Möglichkeit einer Weiterbildung zu geben. Auf 10 Halbtage Arbeit sollten jeweils 2 Halbtage Schule kommen. Der ursprüngliche Zweck der Ergänzungsschule, die Kinder neben der regelmässigen Arbeit für 2 Halbtage zu verpflichten, konnte je länger, je weniger realisiert werden. Die entstandene Lücke vom 12. bis zum 14. Altersjahr bewirkte das, was mit dem neuen Fabrikgesetz von 1877 eigentlich hätte vermieden werden sollen. Die Kinder hätten nicht zu früh ins Berufsleben gezwungen werden sollen, weil man das für die körperliche und moralische Entwicklung für schädlich hielt. Andererseits füllte die Ergänzungsschule die freigewordene Zeit nur ungenügend aus. Die Eltern mussten entweder eine geeignete Betreuung finden, oder die Kinder zu kleinen Nebenverdiensten wie „Postknabe“, Ausläufer, usw. anhalten. Es ist anzunehmen, dass die letztere Möglichkeit mehr Praxis fand, weil durch den Wegfall der regelmässigen Kinderarbeit ab 12 Jahren bereits Lohneinbussen hingenommen werden mussten. Eine bessere Betreuung der Kinder hätte von den Eltern mehr Zeit verlangt, was wiederum zu Lohnausfall geführt hätte. Die Stadtschulpflege befürchtete, dass die Nebenverdienste die Kinder zum Gassenleben verführen und in schlechte Gesellschaft führen könnten. Paul Hirzel, der von 1874 bis 1891 Schulpräsident der Stadt Zürich war, notierte in seinen handschriftlichen Notizen kurz: „Die Ergänzungsschule galt als Schuld für viele Verwahrlosungen“. Das Problem verdeutlicht sich anhand einer Erhebung im Schuljahr 1890/91 in den Gemeinden Stadt Zürich, Aussersihl und Riesbach. Von den 177 Knaben der Ergänzungsschule I und II waren:
Von den 415 Mädchen aus den gleichen Gemeinden die ebenfalls die Ergänzungsschule I und II besuchten waren:
Warum mehr Mädchen als Knaben erfasst wurden, geht aus den erhaltenen Dokumenten nicht hervor. Bei den Knaben waren 27% ohne Beschäftigung und 34,5% Postknaben (was soviel bedeutet wie Zeitungsausträger und kaum als seriöse Berufswahl gegolten haben dürfte). Die SekundarschuleNeben der Ergänzungsschule bot sich als zweite Möglichkeit nach der Primarschule der Eintritt in die Sekundarschule. Die Stadtschulpflege äusserte sich in ihrem Bericht allerdings dahingehend, dass sie einen weiteren Ausbau der Sekundarschule für keine gute Lösung halte, da man für die Sekundarschule bereits eine Selektion der Schüler vorsah. Sie argumentierte, dass im 13. Altersjahr eine Trennung in „fähige“ und „unfähige“ Schüler anzeigt sei, wenn man nicht wolle, dass „...die Ersteren im Fortschritt gehemmt, die Anderen angeleitet werden, ihre Zeit nutzlos zu verschleudern“, und es besser wäre, „...die Sekundarschule ihrem Zwecke zu erhalten, für dessen Erreichung sie sich bewährt hat, und daneben die 7. und 8. Klasse der Volksschule auszubauen in einer Art und Weise, die auch weniger befähigten Schülern ermöglicht, sich in den Elementen der für das Leben notwendingen Bildung weiter zu festigen.“ (Geschäftsbericht Schulpflege 1890/91). Historische Dokumente zum Schulwesen der Stadt ZürichGeschäftsbericht der Stadtschulpflege von Zürich über das Schulwesen der Stadt Zürich im Schuljahr 1885 / 86: Seite 1 / Seite 2 / Seite 3
Verfasst Ralph Ochsner, Lektorat und Zusammenfassung I. Lepori, Design
J. Soriano |
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