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Die Entstehung des Hortwesens in der Stadt Zürich

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Der Status des „Schulkindes“

Die Schule hatte ihre Zielsetzung im Laufe des 19. Jahrhunderts immer wieder geändert. Ursprünglich war sie dazu gedacht, Kinder mit den für das Leben „nützlichen“ Fähigkeiten auszurüsten, was in erster Linie so viel bedeutete wie Lesen und Schreiben lernen.

In der zweiten Jahrhunderthälfte tendierte die Schule immer mehr dahin, „die Kinder nach übereinstimmenden Grundsätzen zu geistig tätigen, bürgerlich brauchbaren und sittlich-religiösen Menschen zu bilden." Das heisst, die Schule hatte zunehmend die Bildung des ganzen Menschen zum Ziel. Mit dieser Zielsetzung griff die Schule aber auch tief in die Familie und die private Situation des Kindes ein. Sie schuf von Staates, bzw. von Gesetzes wegen einen neuen Status für das Kind: den Status des „Schulkindes“.

Der neue Status verteilte eine Reihe von Rechten und Pflichten für die Eltern und die Schule neu, und brachte damit zwangsläufig eine neue Sicht des Kindes mit sich.

Das Kind und seine individuellen Bedürfnisse konnten einerseits besser beobachtet werden, andererseits entwickelte sich daraus auch eine grössere Pflicht, den erkannten individuellen Bedürfnissen stärker Rechnung zu tragen.

So ehrenhaft diese Ziele waren, beseitigte die obligatorische Volksschule damit aber nicht nur Probleme, sondern schuf auch welche, indem sie zu neuen Abgrenzungen und neuen Regelungen von Rechten und Pflichten im gesellschaftlichen Bereich zwang.

Für das Schulkind bildeten sich neue Spannungsfelder zwischen Schule und Wirtschaft, Schule und Kirche und, vor allem, auch zwischen Schule und Elternhaus.

Und während sich die pädagogischen Anforderungen, die Organisation und die Struktur der Schule im Laufe der Geschichte immer wieder verändert hatten, blieb ein anderer Bereich der Schule völlig ausgeklammert: die schulfreie Zeit. Die Funktion der schulfreien Zeit wurde anfänglich gar nicht als Problem erkannt. Es zeigte sich aber mehr und mehr, dass nach der Schule eine Lücke entstand, in der das Kind weder von der Schule noch von den Eltern beaufsichtigt werden konnte. Waren die Eltern zum Beispiel gezwungen, einer geregelten Arbeit nachzugehen, dann deckte sich die Arbeitszeit vielfach nicht mit der Schulzeit. Am Nachmittag nach der Schule war das Schulkind ganz auf sich alleine gestellt, während die Eltern bis in die späten Abendstunden hinein wegblieben.

Streiche und schlechtes Benehmen von unbeaufsichtigten Kindern auf der Strasse waren natürlich nicht neu. Neu war aber, dass die Schule durch ihr Bestehen das Problem akzentuierte.

Immer gaben Schüler zu schweren Klagen Anlass, so dass 1884 auf ein Gesuch des Gesamtkonvents hin als Massnahme für die bessere Beaufsichtigung der Schüler auf dem Schulweg beschlossen würde, „...durch ein Schreiben an den Stadtrat die Stadtpolizei zu ersuchen, dass sie ein wachsameres Auge auf die schulpflichtige Jugend richte, und zwar sowohl auf dem Schulwege als auch bei Beginn der Nacht, und dass das Feilbieten durch Schulkinder in den Wirtschaften verboten, resp. die Wirte wegen Gestattung desselben bestraft werden:“ (Geschäftsbericht Stadtschulpflege 1884/85).

Obwohl im Geschäftsbericht der Stadtschulpflege nicht explizit von einer Verschlechterung die Rede war, gibt es Hinweise, dass sich die Situation in der schulfreien Zeit Mitte der 1880er Jahre verschlechterte. Noch 1883 beschränkte sich der Geschäftsbericht darauf, im Kapitel über die „Versorgung der Schüler“ die Verhältnisse der Schüler nach folgenden Gruppen zu unterscheiden:

  • Eigene Familie
  • Pension
  • Waisenhaus

1886/87 wurde erstmals ein eigenes Kapitel „Verwahrloste Kinder“ aufgeführt. Zur besseren Erfassung von verwahrlosten Kindern wurde von der Schulpflege im Jahr 1893 ein Formular eingeführt, das eine bessere Beurteilung der sozialen Situation der Kinder ermöglichen sollte. Der Lehrer hatte darin nach Möglichkeit die familiäre Situation des Kindes zu erläutern. Ergänzt wurden die Angaben durch Untersuchungen des Stadtarztes und durch die Polizei, die allfällige Vorkommnisse registriert hatte.

Hier folgt in Kürze

  • Foto: Fraumünster-Schulhaus Photo Ad. Moser, Zürich 15.3.1898 (BAZ)
  • Geschäftsbericht der Stadtschulpflege von Zürich über das Schulwesen der Stadt Zürich im Schuljahr 1885/86

 

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Verfasst Ralph Ochsner, Lektorat und Zusammenfassung I. Lepori, Design J. Soriano
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