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7. Finanzielles rund um die HortbetreuungWieviel kostet die Hortbetreuung für ein Kind? / Für welche Leistungen zahle ich den Elternbeitrag? / Wie wird der Horttarif berechnet? / Gibt es für die Betreuung von mehreren Kindern Ermässigungen? / Muss ich auch zahlen, wenn mein Kind den Hort für einige Tage nicht besucht? / Kann ich die Kosten für Fremdbetreuung von den Steuern absetzen? / Wissen die Hortleiterinnen wieviel ich für die Betreuung meines Kindes bezahle? / Unterstützen Gemeinden, Kantone, der Bund die Betreuungseinrichtungen finanziell?
Wieviel kostet die Hortbetreuung für ein Kind?In Kürze: Hortbetreuung ist ein freiwilliges Angebot einer Gemeinde oder ein privates Angebot. Die Kosten sind unterschiedlich, da Hortplätze zum Teil subventioniert werden (Beispiel: Die Stadt Zürich subventionierte 2001 die über 200 Horte mit jährlich 28 Millionen Franken, 5.8 Millionen Franken wurden mit Gebühren eingenommen, Tages Anzeiger vom 26.9.01). Die Elternbeiträge sind ausserdem oft abhängig vom Einkommen der Eltern. Familien in ungünstigen finanziellen Verhältnissen können ein Gesuch um Reduktion stellen. Beispiele:
In anderen Gemeinden können die Horttarife höher oder tiefer sein. Eine Studie von Prof. F. Höpflinger (für die FDP 1995) zeigt etwa, dass in den ca. 45 Gemeinden des Kanton Zürichs die Mittagsbetreuung zwischen min. 5 Fr. und max. 22 Fr. kostet.
Für welche Leistungen zahle ich den Elternbeitrag?In Kürze: Die Leistungen eines Hortes sind vielfältig und gehen über das Grundangebot an warmen Mahlzeiten und verwendetem Spielmaterial hinaus.
Wie wird der Horttarif berechnet?In Kürze: An dieser Stelle kann kein eigentlicher Berechnungsschlüssel gegeben werden, da dieser von Gemeinde zu Gemeinde verschieden ist. Erkundigen Sie sich direkt beim Betreuungsanbieter. In einigen Gemeinden werden den Eltern die vollen Kosten verrechnet. Die meisten Tarife beinhalten hingegen folgende Elemente:
Gibt es für die Betreuung von mehreren Kindern Ermässigungen?In Kürze: Erkundigen Sie sich direkt beim Betreuungsanbieter.
Muss ich auch zahlen, wenn mein Kind den Hort für einige Tage nicht besucht?In Kürze: Erkundigen Sie sich direkt beim Betreuungsanbieter. Die Stadt Zürich hat beispielsweise 1996 von einem System, bei dem bei rechtzeitiger Abmeldung keine Beiträge bezahlt werden mussten zu einem System gewechselt, bei dem eine Monatspauschale bezahlt wird. Monatspauschalen garantieren einem Hort regelmässige Einkünfte und der administrative Aufwand hält sich in Grenzen, im Hort wie auch bei der Hortverwaltung. Die Infrastruktur des Hortes (Lokal, Personal, Einrichtung etc.) wird auch angeboten, wenn ein Kind wegen Krankheit den Hort nicht besucht. Kann ich die Kosten für Fremdbetreuung von den Steuern absetzen?In Kürze: Bei der Bundessteuer gibt es keinen Abzug für Kinderbetreuungskosten. Gemäss eines Berichts einer Expertenkommision des Bundes gibt es in 12 Kantonen einen Abzug für die Kosten einer Haushalthilfe bzw. für Kosten der Fremdbetreuung von Kindern. Im Kanton Zürich wird ein Abzug von max. Fr. 3000.- für fremdbetreute Kinder gemacht. Schauen Sie in der Steuerklärung unter "Steuerfreie Beträge" (Sozialabzüge) nach. Wegleitung zur Steuerklärung 2001 Kanton Zürich: Sozialabzug für Kinder bis 15 Jahre nur, "wenn Kosten für die Betreuung durch Drittpersonen anfallen weil 1) die in ungetrennter Ehe lebenden Steuerpflichtigen beide einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder einer der beiden dauernd invalid ist 2) verwitwete, gerichtlich oder tatsächlich getrennt lebende oder ledige Steuerpflichtige einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder dauernd invalid sind." Aktuell: Einführung eines Kinderbetreuungsabzugs auf Bundesebene im Zusammenhang mit der Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung (Bericht Expertenkommission / Vernehmlassung PDF) Wissen die Hortleiterinnen wieviel ich für die Betreuung meines Kindes bezahle?In Kürze: Bei Horten, die von einer Gemeinde verwaltet werden weiss die Hortleiterin / der Hortleiter nicht, wieviel die einzelnen Kunden für die Hortbetreuung bezahlen. In Horten von privaten Anbietern hingegen ist es möglich (aber nicht zwingend), dass die Hauptleiterin und evt. das Hortpersonal davon Kenntniss haben. Diese Informationen dürfen sie jedoch nicht an Dritte weitergeben (Schweigepflicht). Unterstützen Gemeinden, Kantone, der Bund die Betreuungseinrichtungen finanziell?In Kürze: Wir unterscheiden die von der öffentlichen Hand getragene und zur Hauptsache finanzierten Einrichtungen und die von Privaten oder Freiwilligen getragenen Betreuungseinrichtungen, welche zum Teil durch Subventionen der öffentlichen Hand mitfinanziert werden. Im Gegensatz zu andern europäischen Ländern (beispielsweise in Frankreich sind die "ecoles maternelles" gratis) besteht in der Schweiz kein Rechtsanspruch für die Betreuung in vom Staat finanzierten Einrichtungen. Viele Horte und andere Betreuungsstätten werden vor allem von den Gemeinden subventioniert. Der Anteil der Subvention ist jedoch unterschiedlich hoch. Beispiel: Die Stadt Zürich subventioniert die über 200 Horte mit jährlich 28 Millionen Franken, 5.8 Millionen Franken werden mit Gebühren eingenommen. (Tages-Anzeiger vom 26.9.2001) Ich habe keine Kenntnis von Kantonen, die familienergänzende Betreuungseinrichtungen subventionieren, dies wird damit begründet, dass die Finanzierung von Betreuungsplätzen die Sache der Gemeinden sei. Es gibt jedoch Bemühungen, die im Rahmen vom Kinder- und Jugendhilfegesetz eine Beteiligung der Kantone an der Finanzierung von Betreuungsplätzen vorsehen. Bund: Am 1. Februar 2003 hat der Bundesrat das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung in Kraft gesetzt. Ein auf 8 Jahre befristetes Impulsprogramm soll die Schaffung zusätzlicher familienergänzende Betreuungsplätze fördern, damit die Eltern Erwerbsarbeit bzw. Ausbildung und Familie besser vereinbaren können. Das Parlament hat dazu für die ersten 4 Jahre einen Verpflichtungskredit von 200 Mio. Franken gesprochen. Kurzzusammenfassung von horte-online.
Verfasst T. Zuberbühler, Lektorat D. Ammari, Design J. Soriano |
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