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12. Wie gründe ich einen Hort?In meiner Gemeinde gibt es keinen Hort - was kann ich tun, damit familienergänzende Betreuung angeboten wird? / Wo findet man konkrete Informationen? / Was sind die Voraussetzungen für eine Bewilligung, um einen neuen Hort zu eröffnen? / Wie kann ein neuer Hort finanziert werden? / Wieviel Betreuungsplätze wären zusätzlich nötig? In meiner Gemeinde / Firma gibt es keinen Hort - was kann ich tun, damit Betreuung angeboten wird?In Kürze: Leider ist es so, dass trotz offensichtlichem Bedarf die Verantwortlichen in den Gemeinden / Firmen meist keine Initiative ergreifen. Die betroffenen Eltern wiederum reagieren mit Resignation da sie damit rechnen müssen, dass ihre Kinder nicht mehr davon profitieren, wenn eine Betreuungseinrichtung, nach oft jahrelangen Bemühungen, endlich eröffnet werden kann. Damit Sie den langen Weg nicht alleine gehen müssen, suchen Sie besser gleich zu Anfang mehr Leute zur Unterstützung Ihrer Idee (Verein, Stiftung etc. gründen, Petition formulieren, Unterschriften sammeln). Wenn Sie den Weg wählen, selber einen Hort (oder eine Krippe) zu eröffnen, hier folgende Informationen zu einem erfolgreichen Start:
Werten sie die Ergebnisse aus und erstellen Sie ein Grobkonzept, das folgende Fragen klärt
Wo findet man konkrete Informationen?Zum Beispiel in der Dokumentation "Wie gründe ich eine Krippe" des Sozialdepartements der Stadt Zürich und des Schweizerischen Krippenverbandes. Die Dokumentation gibt eine Reihe von Hinweisen zur Erstellung eines Grob- und Detailkonzeptes, zur Budgetierung und zur Suche von Finanzierungsmöglichkeiten, wenn man eine Krippe eröffnen möchte. Ausserdem Tipps und Infos zu: Bedarfsabklärung, Trägerschaftsformen, rechtliche Rahmenbedingungen, Beratungsstellen, bauliche Gestaltung und Ausstattung, Versicherungsfragen. Die Informationen lassen sich vor allem auf auf privat finanzierte Horte übertragen. Informationen über das Drum und Dran des Hortbetriebs (Einrichtung und Unterhalt, Verpflegung, Haushaltmaterial, Reinigung, Hygiene, Lebensmitteleinkauf, Kredite, Ausflüge, Ferien , Lager, Krankheiten, Zusammenarbeit mit Eltern und Schulhaus) finden Sie im Hort-Handbuch (Publikation des Schul- und Sportdepartements der Stadt Zürich). Bitte beachten Sie, dass dieser Ordner eigentlich für das Hortpersonal der Stadt Zürich gedacht ist, also auch viele Informationen über die Schulbehörde, Dienstweg, Anstellungsbedingungen etc. enthält.
Was sind die Voraussetzungen für eine Bewilligung, um einen neuen Hort zu eröffnen?In Kürze: Zu den genauen Bedingungen erkundigen Sie sich bitte bei der Behörde derjenigen Gemeinde, wo der Hortstandort vorgesehen ist oder bei den zuständigen kantonalen Behörden (siehe unten). Im Kanton Zürich beispielsweise ist die Erteilung der Bewilligung durch die Bildungsdirektion (= Erziehungsdirektion) geregelt, die Erlaubnis erteilt jedoch die Vormundschaftsbehörde am Standort der Institution. Verlangt wird ein schriftliches Betriebskonzept (nach organisatorischen und sozialpädagogischen Grundsätzen). Enthalten sind Angaben zur Regelung der Aufgaben und Kompetenzen der Trägerschaft (strategische Leitung, interne Aufsicht) und der Leitung sowie die Aufnahmemodalitäten, Öffnungszeiten und die allgemeine Betriebsorganisation. Ausserdem ein Stellenplan, Stellenbeschreibungen, Budget und Jahresrechnung, Taxordnung (Tarife), Besoldungsreglement. Zudem Aussagen zu den sozialpädagogischen Grundsätzen, Zielen und Vorgehensweisen.
Wie kann ein neuer Hort finanziert werden?Seit Februar 2003 ist es Dank dem Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung möglich, Bundesbeiträge für zusätzliche Plätze für die Tagesbetreuung von Kindern zu erhalten. Bei diesem Bundesgesetz handelt es sich um ein auf 8 Jahre befristetes Impulsprogramm. Private juristische Personen oder die öffentliche Hand können Bundesbeiträge an Betrieb und Investitionen beantragen, wenn sie neue Betreuungseinrichtungen (Horte, Krippen etc.) schaffen. Die Beiträge sind auf 5000 Franken pro Platz in einer Kindertagesstätte und 3000 Franken pro Platz in Einrichtungen für die schulergänzende Betreuung (z.B. Horte) festgelegt. Die Höhe des Pauschalbeitrags richtet sich ausserdem auch nach den Öffnungszeiten der Institution. Die Beiträge sind auf längstens 3 Jahren beschränkt. Voraussetzungen:
Kindertagesstätten müssen mindestens 10 Betreuungsplätze
anbieten, Öffnungszeiten von mindestens 25 Stunden pro Woche haben und
mindestens an 45 Wochen pro Jahr offen sein. Die Qualitätsanforderungen des jeweiligen Kantons müssen erfüllt sein und die Finanzierung muss für 6 Jahre gesichert sein (Businessplan, Defizitgarantien der Standortgemeinde oder andere finanzielle Beiträge). Die Gesuchstellenden dürfen nicht gewinnorientiert sein. Das Gesuch kann man direkt beim Bundesamt für Sozialversicherung BSV einreichen. (Formulare Gesuchsstellung) Adresse: Bundesamt für Sozialversicherung, Effingerstrasse 20, 3003 Bern, Tel. 031 324 86 95 und 031 324 06 76, Fax. 031 324 06 75, E-mail. Bitte beachten: Nicht beitragsberechtigt sind Spielgruppen, Kinderhütedienste, Spielnachmittage, Aufgabenhilfe und Stützkurse. Hingegen können auch Strukturen für die Koordination der Betreuung in Tagesfamilien (z.B. Tageselternvereine) Bundesbeiträge beantragen. Mehr Info: Wieviel Betreuungsplätze wären zusätzlich nötig?In Kürze: Genaue Zahlen liegen nicht vor. Die Studie GLUECKLICHe Eltern - BETREUTe Kinder schätzt, dass allein im Kanton Basel Land folgende Angebotslücke besteht (für eine genaue Erklärung lesen Sie bitte den 150-seitigen Bericht):
Gemäss Aussage der Zürcher Schulvorsteherin Frau Monika Weber (Tages-Anzeiger vom 26.9.2001) hat sich die Anzahl Hortplätze seit 1966 vervierfacht. Falls die Nachfrage weiterhin so steige, werde eines Tages jedes vierte Kind einen Hortplatz benötigen.
Verfasst T. Zuberbühler, Lektorat D. Ammari, Design J. Soriano |
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