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Horte-online:  eine Webseite über das Hortwesen, den Beruf der Hortleiterin / des Hortleiters und der familienexternen Betreuungssituation in der Schweiz. Informationen zum Hortbetrieb, Literatur, Zahlen, Fachhochschulen, Betreuungsanbieter

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2. Organisatorisches

Wie und wo melde ich mein Kind für einen Hortplatz an? / Habe ich einen Anspruch auf eine Hortbetreuung? / Welche Bedingungen muss mein Kind erfüllen, dass es einen Hortplatz bekommt? / Ab welchem Alter besuchen Kinder einen Hort? / Gibt es Wartelisten? / Kann ich auswählen, welchen Hort mein Kind besucht? / Können Geschwister zusammen den Hort besuchen? / Von wann bis wann sind Horte offen? / Wann ist der Hort geschlossen? / Ist der Hort in den Schulferien offen? / Wann darf mein Kind den Hort nicht besuchen? / Kann ein Kind vom Hortbesuch ausgeschlossen werden?

 

Wie und wo melde ich mein Kind für einen Hortplatz an?

In Kürze: Falls Sie schon einen Hort kennen, erkundigen Sie sich am Einfachsten dort, zum grossen Teil werden Sie gleich Anmeldungs-Formulare und Informationsbroschüren erhalten. Gehen Sie einfach vorbei (ausser zwischen ca. 11h30 und 13h30, da ist man zu beschäftigt!).

Beachten Sie, dass jede Betreuungseinrichtung Termine für die An- und Abmeldung hat, und dass Übertritte von einem Hort in den anderen frühzeitig organisiert werden müssen! Da es in der Schweiz immer noch zu wenig Hortplätze hat ist eine frühzeitige Anmeldung sinnvoll. Es bestehen oft Wartelisten.

In kleinen Gemeinden erkundigen Sie sich auf der Gemeindekanzlei, in den Städten beim Sozial- oder Schuldepartement oder auf den kommunalen Schulpflegen nach ausserschulischen Betreuungsmöglichkeiten. Leider gibt es solche Angebote meist nur in grösseren Orten und nur Ortsansässige können davon profitieren. Im Gegensatz zum Krippenbereich gibt es nicht viele von Firmen unterstützte Horte.

Mehr Info: horte-online vermittelt keine Hortplätze. Wenden Sie sich direkt an folgende Kontaktstellen (nur Schweiz): Aargau - Appenzell AR - Appenzell IR - Basel - Bern - Biel - Freiburg - Genf - Glarus - Graubünden - Jura - Luzern - Neuchâtel - Obwalden - St. Gallen - Schaffhausen - Schwyz - Solothurn - Thun - Tessin - Thurgau - Unterwalden - Uri - Valais - Vaud - Winterthur - Zug - Zürich

Verwandte Fragen: Welche Bedingungen muss mein Kind erfüllen, dass es einen Hortplatz bekommt?

Habe ich einen Anspruch auf eine Hortbetreuung?

In Kürze: In der Schweiz besteht kein Rechtsanspruch auf eine Ganztagesbetreuung.

Ein Vergleich mit dem Ausland zeigt, dass wir hier hinterher hinken. So hat in Frankreich ein Kind ab 3 Jahren den Rechtsanspruch auf einen Platz in der ganztägigen Ecole maternelle, deren Besuch schon ab 2 Jahren möglich ist. Dort besteht das Betreuungsangebot für bis 3-Jährige für etwa 55 Prozent der Kinder, für 3- bis 5-Jährige gar für 100 Prozent! (Eidgenössische Kommission für Frauenfragen: Publikation Familienexterne Kinderbetreuung 1992 Teil II: Hintergründe siehe Studien und Berichte zur familienergänzenden Betreuung in der Schweiz )

Verwandte Fragen: 13. Rechtliches / Unterstützen Gemeinden, Kantone, der Bund die Betreuungseinrichtungen finanziell? / Kann ein Kind vom Hortbesuch ausgeschlossen werden?

Welche Bedingungen muss mein Kind erfüllen, dass es einen Hortplatz bekommt?

In Kürze: Erkundigen Sie sich beim entsprechenden Hort, denn die Bedingungen können stark variieren. Ich vermute jedoch, dass man in fast allen Gemeinden selber wohnen muss, um vom Betreuungsangebot profitieren zu können.

Die Hortzuteilerin oder das verantwortliche Hortpersonal wird sicher darauf achten, dass sich die Hortgruppe aus Kindern verschiedenen Alters und etwa gleich vielen Mädchen wie Buben zusammensetzt. Weitere Zuteilungskriterien können sein: Anzahl der Besuchstage / Betreuungsumfang (Ganztages- oder Teilzeitbetreuung) / Anmeldedatum / soziale Notwendigkeit / Geschwister, die schon den Hort besuchen / Wohnort / Schulweg etc. Wie die Zuteilungskriterien gewichtet werden, ist dem Betreuungsanbieter überlassen. In grösseren Städten wie Zürich gibt es dazu Richtlinien.

Ab welchem Alter besuchen Kinder einen Hort?

In Kürze: Der Begriff "Hort" wird in den meisten Gemeinden der Schweiz für eine Betreuungseinrichtung für Kinder ab dem Kindergartenalter (4-5 Jahre), Schülerinnen, Schüler und Jugendliche (bis 9. oder 10. Klasse) verwendet. Krippen und Kindertagesstätten betreuen kleinere Kinder.

Verwandte Fragen: Was ist eine Kindertagesstätte (Kita) / Was ist der Unterschied zwischen Hort und Krippe?

Gibt es Wartelisten?

In Kürze: In der Schweiz gibt es immer noch viel zu wenig Betreuungsplätze. Das bedeutet, dass es für die meisten Horte grössere oder kleinere Wartelisten gibt. Das heisst aber nicht, dass Sie automatisch auf einer Liste landen, denn bei Austritten aus dem Hort können ja diese Plätze wieder besetzt werden. Besonders kurz vor und nach Schulbeginn ist die Situation eher schwierig. Melden Sie sich also frühzeitig an. Auskunft über Ihre allfällige Platzierung auf der Warteliste und den Zuteilungskriterien kann Ihnen entweder das Hortpersonal oder die Hortzuteilerin geben.

Verwandte Fragen: Kann ich auswählen, welchen Hort mein Kind besucht? / In meiner Gemeinde gibt es keinen Hort - was kann ich tun, damit familienergänzende Betreuung angeboten wird?

Kann ich auswählen, welchen Hort mein Kind besucht?

In Kürze: Sie können höchstens zwischen einem privaten und einem von öffentlicher Hand unterstützten Hort auswählen. Da es im allgemeinen an Hortplätzen mangelt, können Sie wahrscheinlich nicht mitbestimmen, in welchem Hort ihr Kind platziert wird. Im Gegenteil, machen Sie sich darauf gefasst, dass Ihr Kind eventuell auf eine Warteliste gesetzt wird.

Falls Sie die Wahl haben, besuchen Sie doch die Horte nach Absprache. Beachten Sie, dass sich das Hortpersonal nicht immer Zeit für Fragen nehmen kann und melden Sie sich deshalb vorher an. Folgende Überlegungen können bei der Entscheidung helfen: Werden mein Kind und ich mit Interesse empfangen? Werde ich vom Hortpersonal kompetent beraten? Sind die Räumlichkeiten ansprechend und bieten sie dem Kind Rückzieh- und Spielmöglichkeiten an? Ist der Umgang mit den Kindern warmherzig und verständnisvoll? Bestehen klare und verständliche Regeln und Umgangsformen?

Verwandte Fragen: Gibt es Wartelisten? / Welche Bedingungen muss mein Kind erfüllen, dass es einen Hortplatz bekommt? / Unterstützen Gemeinden, Kantone, der Bund die Betreuungseinrichtungen finanziell?

Können Geschwister zusammen den Hort besuchen?

In Kürze: Im Hort gibt es auch immer wieder die Situation, dass mehrere Geschwister miteinander den Hort besuchen. Das ist auch meistens sinnvoll. Hie und da gibt es jedoch Konflikte oder Abhängigkeiten zwischen Geschwistern, so dass die Eltern (oder die Hortleiterinnen) eine Trennung der Geschwister wünschen. Falls dies organisatorisch möglich ist, können die Geschwister zwei verschiedene Horte besuchen. Andererseits ist es manchmal nötig, wegen Überfüllung einer Betreuungsstätte, die Geschwister zwei verschiedenen Horten zuzuteilen.

Von wann bis wann sind Horte offen?

In Kürze: Die wohl häufigste Hortform ist der Mittagabendhort welcher ab 10h (oder auch z.Teil ab 11h oder 12h) bis 18h offen ist. Tageshorte sind meistens vor der Schule (etwa 7h, manchmal auch früher) bis Abends um 18h (manchmal auch später) offen. In einigen Gemeinden werden nur Mittagshorte / Mittagstische eingerichtet (offen von ca. 10h bis 14h oder 15h). Je nach Belegung wird eine Gemeinde an 5 oder weniger Tagen eine Hortbetreuung anbieten. Viele Horte sind auch an schulfreien Tagen (Synode, Kapitel, Weiterbildung Schulhaus) offen, einige Horte auch in den Schulferien.

Verwandte Fragen: Ist der Hort in den Schulferien offen?

Wann ist der Hort geschlossen?

Erkundigen Sie sich in Ihrem Hort. An offiziellen Feiertagen wie Neujahr (1. Januar), Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Auffahrt, Pfingstmontag, 1. August, Weihnachtstag (25. Dezember), Stefanstag (26. Dezember) sind die Horte mit grösster Wahrscheinlichkeit zu. Es kann sein, dass sie auch an kantonalen oder städtischen Feiertagen geschlossen sind. Möglicherweise ist auch der Arbeitsschluss am Vorabend vor den offiziellen Feiertagen etwas früher als sonst. Während den Sommerferien können Horte bis zu fünf Wochen Betriebsferien haben. In grösseren Städten (etwa Zürich) werden Sommerferienhorte oder Sommerlager organisiert.

Ist der Hort in den Schulferien offen?

In Kürze: Bitte erkundigen Sie sich in Ihrem Hort. Einige Horte sind auch in den Schulferien geöffnet und bieten zum Teil spezielle Ferienprogramme oder Hortlager an, andere machen dann mehrwöchige Betriebsferien.

Wann darf mein Kind den Hort nicht besuchen?

In Kürze: Falls Ihr Kind krank ist darf es aus Rücksicht auf die andern Kinder den Hort nicht besuchen. Falls Ihr Kind von der Schule ausgeschlossen wurde kann es sein, dass es den Hort nur nach Absprache mit der Schulpflege weiter besuchen darf.

Kann ein Kind vom Hortbesuch ausgeschlossen werden?

In Kürze: Ja, der Hort ist ein freiwilliges Angebot und als solches besteht keine Verpflichtung zur Aufnahme von Kindern. Einem Ausschluss gehen immer mehrere Gespräche mit dem Hortpersonal und allenfalls auch mit der Schulpflege voraus mit dem Ziel, geeignete Erziehungsmassnahmen zu vereinbaren, damit das Kind den Hort weiterhin besuchen kann.

Mit dem Besuch eines Hortes gehen Sie als Eltern auch eine gewisse Verpflichtung gegenüber dem Hortbetrieb ein, etwa, dass Sie Ihr Kind regelmässig schicken, pünktlich wieder abholen, Abwesenheiten melden und den regelmässigen Kontakt zu den Betreuungspersonen pflegen. Das Gleiche gilt für Ihr Kind, das nett mit den andern Kinder umgehen und das Hortpersonal respektieren sollte. Im Gegenzug haben auch die Hortleiterinnen und Hortleiter klare Pflichten und Aufgaben, die sie zu erfüllen haben.

Verwandte Fragen: Bestehen Pflichtenhefte für das Hortpersonal? / Bestehen Leitbilder für die Arbeit mit Hortgruppen?

Verfasst T. Zuberbühler, Lektorat D. Ammari, Design J. Soriano
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