Druckversion: Leitbild für das Hortpersonal der Stadt Zürich (Schul- und Sportdepartement der Stadt Zürich )

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Inhaltsverzeichnis

1. Der Auftrag der Hortleiterinnen und Hortleiter als Erziehungs- und Betreuungsfachpersonen
2. Grundsätze für die Arbeit im Hort
3. Führung und Aufsicht
4. Die Dienstleistungen im Hortwesen
5. Ziele der Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Fachgruppen im Dienste der Kinder
6. Personelle Mittel
7. Finanzielle Mittel
8. Strukturen
9. Infrastruktur (Hortlokale)

Leitbild 1998

Das Leitbild beinhaltet den Orientierungsrahmen für eine zielführende Zusammenarbeit für alle mit Hortfragen in der Stadt Zürich beschäftigten Instanzen und Personen.

1. Der Auftrag der Hortleiterinnen und Hortleiter als Erziehungs- und Betreuungsfachpersonen

Das Hortwesen der Volksschule bietet verschiedene Formen familienergänzender Betreuung durch (sozial)pädagogisch geschultes Personal (siehe Art. 2 Anstellungsreglement 95) für Kinder und Jugendliche im Alter von 4 - 16 Jahren. Hortleiterinnen und Hortleiter leisten die Betreuungs- und Erziehungsarbeit im Auftrag der Eltern oder Erziehungsverantwortlichen und führen die Kinder in überschaubaren Gruppen zu sozialem Verhalten und Selbständigkeit.

Damit Betreuung, Erziehung und Lernen ineinander übergreifen, arbeiten die Hortleiterinnen und Hortleiter eng und situationsbezogen mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Volksschule zusammen. Sie vernetzen ihre Arbeit mit den übrigen Freizeitangeboten.

Inhalt und Form der Tagesbetreuung sind laufend veränderten Rahmen- und Umfeldbedingungen anzupassen. Der Auftrag für jeden Hort wird periodisch oder bei Bedarf neu definiert. Die Ziele werden in Leistungsaufträgen konkretisiert. Die Zusammenarbeit mit anderen Departementen und privaten Institutionen wird angestrebt.

2. Grundsätze für die Arbeit im Hort

Die in den Horten Beschäftigten

3. Führung und Aufsicht

Die Führung des stadtzürcherischen Hortwesens ist in je einem Funktionendiagramm über die strategischen und operativen Hortaufgaben umschrieben (Aufbau- und Ablauforganisation BSB). Diese beziehen sich auf die Entscheidungsträger in Grundsatzfragen, auf die Führungsentscheide, auf die sachbearbeitenden Funktionen (Ausführung) sowie auf die Mitsprache. Die einzelnen Betreuungsstätten in den Schulkreisen werden durch das Hortpersonal geführt und unterstehen der Aufsicht der Kreisschulpflegen. Die gesamtstädtischen Betreuungsstätten unterstehen der Aufsicht der Präsidentinnen- und Präsidentenkonferenz, resp. der Aufsicht der Zentralschulpflege. Die Aufgaben der involvierten Organe und Stellen sind in der Verordnung über die Volksschule in der Stadt Zürich (VVZ, GRB vom 23.03.88) umschrieben. Die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Hortwesen sind in der Hortverordnung (Beschluss der Zentralschulpflege vom 11. April 1995) präzisiert.

4. Die Dienstleistungen im Hortwesen

Das Hortwesen wird vom Büro für Schülerinnen- und Schülerbetreuung des Schul- und Sportdepartements in Zusammenarbeit mit der zuständigen Schulbehörde zentral gesteuert und von den Kreisschulpflegen in Zusammenarbeit mit dem Hortpersonal dezentral geführt.

Die Betreuungsstätten

Dienstleistungen im Schul- und Sportdepartement:

Das Büro für Schülerinnen- und Schülerbetreuung

Die Beratungsstelle

5. Ziele der Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Fachgruppen im Dienste der Kinder

Die Arbeit und Zusammenarbeit im Hort ist vielfältig und vernetzt. Als relevante Partner stehen dabei im Zentrum:

6. Personelle Mittel

Im Interesse der Qualitätsarbeit müssen die Stellen ausschliesslich mit ausgebildetem Fachpersonal besetzt werden. Die fachlichen und die persönlichen Fähigkeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden durch bedarfsgerechte Fort- und Weiterbildung gefördert.

7. Finanzielle Mittel

Die zur Verfügung gestellten Mittel werden ökonomisch eingesetzt. Über den Mitteleinsatz wird regelmässig und transparent Rechenschaft abgelegt.

8. Strukturen

Die Entscheide werde auf jener Stufe gefasst, die sie kompetent fällen kann. Die Haupt- aufgaben werden im Funktionendiagramm aufgezeigt. Das Wissen und die Fähigkeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden systematisch genutzt. Sie werden so weit als möglich in die Entscheidungsfindung miteinbezogen.

9. Infrastruktur (Hortlokale)

Die Hortlokale befinden sich in der Regel in den Schulen resp. in der Nähe der Schulen. Sie sind in ihrer Infrastruktur den Bedürfnissen der Kinder angepasst.

 

Zürich, Mai 1998

Das Leitbild für das Hortpersonal der Stadt Zürich wurde uns mit freundlicher Genehmigung von Herrn P. Widmer, dem ehemaligen Leiter der Abteilung Lebensraum Schule (früher Abteilung für Kinder- und Jugendhort) zur Verfügung gestellt.

Mehr Info: 14. Pädagogisches Konzept und Leitbild / 15. Qualitätssicherung

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