Druckversion: Pflichtenheft für das Personal der Betreuungsstätten
des Schul- und Sportdepartements der Stadt Zürich
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Inhaltsverzeichnis
1. Allgemein
2. Das Hortteam
3. Pädagogischer Bereich
4. Zusammenarbeit mit Eltern
5. Zusammenarbeit mit Schule und Kindergarten
6. Abwart- und Reinigungspersonal
7. Zusammenarbeit mit Fachstellen
8. Zusammenarbeit mit Behörden, Verwaltung, Hortkonferenz
9. Ernährung und Verpflegung
10. Hortlokal und Umgebung
11. Schlussbemerkungen
12. Inkraftsetzung

Pflichtenheft für das Hortpersonal
Beschluss der Präsidentinnen- und Präsidentenkonferenz vom 11. April 2000
Geltungsbereich
Der Begriff "Hortleiterinnen" steht durchgängig für Hortleiterinnen, Hortleiter
und Hortangestell-te. Mit "Hortleiterinnen" sind grundsätzlich alle Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter gemeint, welche an eine vom Schul- und Sportdepartement der
Stadt Zürich geführte Betreuungsstätte abgeordnet sind. Das Pflichtenheft ist
so formuliert, dass es sich auf Teams (zwei oder mehr Personen) bezieht. In
Mittaghorten ist das Pflichtenheft entsprechend anzuwenden (z.B. Mithilfen siehe
Punkt 2.2). Für Quartierschulen, Tagesschulen und Schülerclubs können zusätzliche
Regelungen getroffen werden.

1. Allgemein
1.1 Allgemeine Pflichten
Personalrecht 2002 (Artikel 77 ff).
1.2 Aufsichtspflicht
Gemäss Hausordnung für die Schulgebäude und -anlagen, (Artikel 10 Aufsicht).
- Die Hortleiterinnen haben eine Aufsichtspflicht über die ihnen von den
Eltern anvertrauten Kinder.
- Das Team kommuniziert mit Eltern, Lehrkräften und Kindergärtnerinnen bezüglich
Absen-zen und Veränderungen des Betreuungsumfanges der einzelnen Kinder.
1.3 Schweigepflicht
Personalrecht 2002, (Artikel 80 sowie Ausführungsbestimmungen und Anhang).
- Das Personal ist zur Verschwiegenheit über dienstliche Angelegenheiten
verpflichtet, so-weit an der Geheimhaltung ein schützenswertes öffentliches
oder privates Interesse besteht.
- Amtlich nicht bekanntgegebenes Aktenmaterial darf ohne Zustimmung der vorgesetzten
Stelle weder veröffentlicht noch zu privaten Zwecken verwendet werden.
- Diese Vorschriften gelten über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
hinaus.
1.4 Umgang mit vertraulichen Papieren
- Das Team ist für die Sicherstellung vertraulicher Unterlagen verantwortlich.

2. Das Hortteam
- Definition "Hortteam": die festangestellten Hortleiterinnen.
- Das Hortteam entscheidet, inwiefern und in welchen Bereichen Mitarbeiter
und Mitarbeiterinnen (Mithilfen, Stellvertretungspersonal usw.) in Entscheidungsprozesse
einbezogen werden.
2.1 Das Team als Wirkungseinheit
Das Team :
- formuliert gemeinsame Leitideen sowie langfristige und kurzfristige Ziele
und sorgt für de-ren Umsetzung;
- entscheidet, welche Teilbereiche an einzelne Teammitglieder in Selbstverantwortung
dele-giert werden;
- bespricht und beschliesst gemeinsam Ausnahmen beziehungsweise Änderungen.
- Die einzelnen Mitglieder des Teams kooperieren in der Ausführung der gesetzten
Ziele.
- Das team erarbeitet Konfliktlösungsmodelle.
2.2 Arbeitsverteilung im Team
Das Team :
- definiert und gewichtet die anfallenden Arbeiten (Pädagogisches, Haushalt,
allgemeine Organisation, Administration);
- verteilt die Arbeit in gegenseitigem Einverständnis auf die einzelnen Teammitglieder;
- legt die Arbeitsverteilung bei längerer Abwesenheit eines oder mehrerer
Teammitglieder fest;
- legt Dienstpläne fest;
- legt gemeinsam Tagesablauf, wöchentliche Aktivitäten sowie besondere Anlässe
fest;
- arbeitet neue Mitarbeiterinnen (neue Teammitglieder, Mithilfen, Stellvertreterinnen
etc.) ein;
- legt die Pflichten und Arbeitsbereiche des Mithilfe-Personals fest;
- sorgt für die Umsetzung und Auswertung der von ihm gefassten Entschlüsse.
2.3 Planungsaufgaben
- Tagesablauf (Stundenpläne, Änderungen Betreuungsumfang wegen Schulanlässen
etc.)
- Wöchentlicher Ablauf (Mittwoch, schulfreie Tage etc.)
- Ausgeglichene Verteilung der jährlichen Feiertage und arbeitsfreien Tage
(siehe Merkblatt Anstellungs- und Betriebsfragen)
- Freizeitaktivitäten und Schulferien
- Jahreszeitliche Anlässe (Ostern, Weihnachten, Samichlaus etc.)
- Sonstige Anlässe (Feste, Elternabende etc.)
- Jahresziele
- Ferien und Urlaub Personal
- Besuche (Praktikantinnen, Kinder, Lehrkräfte etc.)
- Hortlager
2.4 Informationsfluss
- Die einzelnen Mitglieder des Teams sorgen für einen regelmässigen Informationsaustausch
untereinander.
- Hortleiterinnen vertreten das Team nach aussen.

3. Pädagogischer Bereich
3.1 Hortregeln
Das Team:
- entwickelt und handhabt eine Hausordnung (Hortregeln) und erklärt sie den
Kindern;
- regelt für den Hort geltende Vorgehensweisen bei Konflikten mit Kindern
und bei Diszipli-narverstössen;
- räumt den Kindern, sofern möglich, ein Mitspracherecht beim Festlegen der
Hortregeln ein.
3.2 Hortalltag
Die Hortleiterinnen:
- sorgen für ein gutes Hortklima und angenehme Umgangsformen;
- beachten und steuern gruppendynamische Prozesse;
- beobachten den körperlichen und psychischen Zustand der Kinder und leiten
wenn nötig Massnahmen ein;
- leiten die Kinder an, selbständig Hausaufgaben zu erledigen;
- wählen geeignete Freizeitangebote;
- halten die Kinder zur Mitarbeit im gemeinsamen Haushalt an (Aufräumen,
Ämtli);
- leiten die Kinder im Bereich Hygiene und Zahnpflege an.

4. Zusammenarbeit mit Eltern
- Hortleiterinnen sind Kontaktpersonen für die Eltern.
- Das Team pflegt regelmässige Kontakte zu den Eltern.
- Das Team sorgt für Information und Beratung der Eltern.
- Das Team nimmt Wünsche / Bedürfnisse der Eltern entgegen.
- Das Team erarbeitet Konfliktlösungsmodelle.

5. Zusammenarbeit mit Schule und Kindergarten
- Hortleiterinnen sind Kontaktpersonen für Lehrkräfte und Kindergärtnerinnen.
- Das Team pflegt regelmässigen Informations- und Meinungsaustausch mit Schule
(Hausvorstand / Schulleitung) und Kindergarten.
- Das Team verpflichtet sich zu gegenseitiger Unterstützung.
- DasTteam erarbeitet Konfliktlösungsmodelle.

6. Abwart- und Reinigungspersonal
Das Team orientiert:
- Hausdienst- und Reinigungspersonal über ausserordentliche Unterhalts- oder
Reinigungs-arbeiten;
- Hausdienst- und Reinigungspersonal bei Änderungen der Öffnungszeiten.
7. Zusammenarbeit mit Fachstellen
- Hortleiterinnen vertreten das Team nach aussen, sie sind Kontaktpersonen
für Fachstellen.
- Das Team sorgt für Informations- und Meinungsaustausch mit Fachstellen.

8. Zusammenarbeit mit Behörden, Verwaltung, Hortkonferenz
- Hortleiterinnen sind Kontaktpersonen für Behörden und Verwaltung.
- Das Team tauscht Informationen und Meinungen mit Behörden und Verwaltung
aus.
8.1 Konferenzen, Kommissionen der Hortkonferenz
- Für die Hortleiterinnen ist die Teilnahme an den Veranstaltungen der Kreis-
und Stadtkonfe-renzen obligatorisch.
- Die Hortleiterinnen unterliegen der Amtspflicht, (Verordnung über die Anstellung
und Besoldung der Lehrkräfte Artikel 51).
8.2 Hortzuteilerinnen
- Die Hortleiterinnen nehmen Änderungen im Betreuungsumfang, Anmeldungen
und Austritte entgegen.
- Sie kontrollieren diese auf Vollständigkeit und sorgen für die termingerechte
Weiterleitung an die Hortzuteilerin.
8.3 Schulbehörden, Hortkommission
Das Team:
- führt die von der Schulbehörde gemachten Anweisungen und Beschlüsse aus;
- informiert die Schulbehörden über spezielle Entscheide, Anliegen, Probleme
und Hortan-lässe;
- ist verpflichtet, ihre vorgesetzten Stellen über dienstliche Vorkommnisse
und Wahrneh-mungen zu orientieren, (Personalrecht, Artikel 49 e).
- Hortleiterinnen melden der Schulpflege Abwesenheiten (Krankheiten und Urlaube).
8.4 Zentrale Schulverwaltung
Das Team erledigt
- die ihnen von der zentralen Schulverwaltung aufgetragenen administrativen
Arbeiten sorg-fältig und termingerecht. Es sind dies insbesondere folgende
Bereiche:
- Lebensmittelabrechnung
- Elternbeitragsvereinbarungen / Ferien An- oder Abmeldungen
- Finanzen, Kreditverwaltung
- Inventar, Statistik

9. Ernährung und Verpflegung
- Die Menüs der Stadtküche (oder anderer Anbieter) sind ein Bestandteil der
Mittagsverpfle-gung.
- Das Team ist für gesunde und ausgewogene Mahlzeiten der Kinder besorgt.

10. Hortlokal und Umgebung
Das Team:
- gestaltet die Horträumlichkeiten und schafft eine angenehme Atmosphäre;
- hält Ordnung;
- organisiert Unterhaltsarbeiten.

11. Schlussbemerkungen
- Pädagogische Grundhaltungen und Leitplanken sind im Leitbild für das Hortwesen
der Stadt Zürich festgehalten.
- Über das Wie und Wo gibt das Hort-Handbuch verbindliche Anweisungen.

12. Inkraftsetzung
Das Pflichtenheft für das Personal der Betreuungsstätten des Schul-
und Sportdepartements tritt am 1. Juni 2000 in Kraft.

Bemerkungen:
Auf den 6.2.2002 wurde ein neues Personalrecht für die Angestellten der
Stadt Zürich erlassen. Deshalb stehen neu die Pflichten der Angestellten
in den Artikeln 77 bis 84 (Amtsgeheimnis = Artikel 80)
Das Pflichtenheft für das Hortpersonal der Stadt Zürich wurde uns
mit freundlicher Genehmigung von Herrn P. Widmer, dem ehemaligen Leiter der
Abteilung Lebensraum Schule (früher Abteilung für Kinder- und Jugendhort)
zur Verfügung gestellt.
Mehr Info:
14. Pädagogisches Konzept und Leitbild
/ 15. Qualitätssicherung
Copyright Schuldepartement Stadt Zürich und www.horte-online.ch.