Druckversion: Pflichtenheft für das Personal der Betreuungsstätten des Schul- und Sportdepartements der Stadt Zürich

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Inhaltsverzeichnis

1. Allgemein
2. Das Hortteam
3. Pädagogischer Bereich
4. Zusammenarbeit mit Eltern
5. Zusammenarbeit mit Schule und Kindergarten
6. Abwart- und Reinigungspersonal
7. Zusammenarbeit mit Fachstellen
8. Zusammenarbeit mit Behörden, Verwaltung, Hortkonferenz
9. Ernährung und Verpflegung
10. Hortlokal und Umgebung
11. Schlussbemerkungen
12. Inkraftsetzung

Pflichtenheft für das Hortpersonal

Beschluss der Präsidentinnen- und Präsidentenkonferenz vom 11. April 2000

Geltungsbereich

Der Begriff "Hortleiterinnen" steht durchgängig für Hortleiterinnen, Hortleiter und Hortangestell-te. Mit "Hortleiterinnen" sind grundsätzlich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemeint, welche an eine vom Schul- und Sportdepartement der Stadt Zürich geführte Betreuungsstätte abgeordnet sind. Das Pflichtenheft ist so formuliert, dass es sich auf Teams (zwei oder mehr Personen) bezieht. In Mittaghorten ist das Pflichtenheft entsprechend anzuwenden (z.B. Mithilfen siehe Punkt 2.2). Für Quartierschulen, Tagesschulen und Schülerclubs können zusätzliche Regelungen getroffen werden.

1. Allgemein

1.1 Allgemeine Pflichten

Personalrecht 2002 (Artikel 77 ff).

1.2 Aufsichtspflicht

Gemäss Hausordnung für die Schulgebäude und -anlagen, (Artikel 10 Aufsicht).

1.3 Schweigepflicht

Personalrecht 2002, (Artikel 80 sowie Ausführungsbestimmungen und Anhang).

1.4 Umgang mit vertraulichen Papieren

2. Das Hortteam

2.1 Das Team als Wirkungseinheit

Das Team :

2.2 Arbeitsverteilung im Team

Das Team :

2.3 Planungsaufgaben

2.4 Informationsfluss

3. Pädagogischer Bereich

3.1 Hortregeln

Das Team:

3.2 Hortalltag

Die Hortleiterinnen:

4. Zusammenarbeit mit Eltern

5. Zusammenarbeit mit Schule und Kindergarten

6. Abwart- und Reinigungspersonal

Das Team orientiert:

7. Zusammenarbeit mit Fachstellen

8. Zusammenarbeit mit Behörden, Verwaltung, Hortkonferenz

8.1 Konferenzen, Kommissionen der Hortkonferenz

8.2 Hortzuteilerinnen

8.3 Schulbehörden, Hortkommission

Das Team:

8.4 Zentrale Schulverwaltung

Das Team erledigt

9. Ernährung und Verpflegung

10. Hortlokal und Umgebung

Das Team:

11. Schlussbemerkungen

12. Inkraftsetzung

Das Pflichtenheft für das Personal der Betreuungsstätten des Schul- und Sportdepartements tritt am 1. Juni 2000 in Kraft.

Bemerkungen:

Auf den 6.2.2002 wurde ein neues Personalrecht für die Angestellten der Stadt Zürich erlassen. Deshalb stehen neu die Pflichten der Angestellten in den Artikeln 77 bis 84 (Amtsgeheimnis = Artikel 80)

Das Pflichtenheft für das Hortpersonal der Stadt Zürich wurde uns mit freundlicher Genehmigung von Herrn P. Widmer, dem ehemaligen Leiter der Abteilung Lebensraum Schule (früher Abteilung für Kinder- und Jugendhort) zur Verfügung gestellt.

Mehr Info: 14. Pädagogisches Konzept und Leitbild / 15. Qualitätssicherung

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