Druckversion: Pflichtenheft für das Mithilfepersonal der
Betreuungsstätten des Schul- und Sportdepartements der Stadt Zürich
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Inhaltsverzeichnis
1. Allgemein
2. Stellung innerhalb des Hortes
3. Pädagogischer Bereich
4. Aufgaben
5. Zusammenarbeit mit Eltern, Schule, Kindergarten, Behörden
und andern Instanzen
6. Zusammenarbeit mit der Abteilung Kinder- und Jugendhorte
(AKH)
7. Schlussbemerkungen
8. Inkraftsetzung

Pflichtenheft für das Stellvertretungspersonal
Beschluss der Präsidentinnen- und Präsidentenkonferenz vom 20. November 2001.
Geltungsbereich
Der Begriff "Mithilfepersonal" steht durchgängig für Mithilfen welche an eine
vom Schul- und Sportdepartement geführten Betreuungsstätte abgeordnet werden.
Der Begriff "Hortleiterinnen" steht durchgängig für Hortleiterinnen, Hortleiter
und Hortangestellte. Mit "Hortleiterinnen" sind grundsätzlich alle Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter gemeint, welche an einer vom Schul- und Sportdepartement der
Stadt Zürich geführte Betreuungsstätte an-gestellt sind.

1. Allgemein
1.1 Allgemeine Pflichten
ersonalrecht 2002 (Artikel 77 ff).
1.2 Aufsichtspflicht
Gemäss Hausordnung für die Schulgebäude und -anlagen, (Artikel 10, Aufsicht).
- Die Hortleiterinnen und das Stellvertretungspersonal haben eine Aufsichtspflicht
über die ihnen von den Eltern anvertrauten Kinder.
- Wenn sich die Mithilfe nach Einschätzung des Hortteams eignet, kann sie
auch für Aufsichts- und Begleitaufgaben eingesetzt werden. Für solche Tätigkeiten
wird sie durch die Hortleiterin instruiert.
1.3 Schweigepflicht
Personalrecht 2002, (Artikel 80 sowie Ausführungsbestimmungen und Anhang).
- Das Personal ist zur Verschwiegenheit über dienstliche Angelegenheiten
verpflichtet, soweit an der Geheimhaltung ein schützenswertes, öffentliches
oder privates Interesse besteht.
- Amtlich nicht bekanntgegebenes Aktenmaterial darf ohne Zustimmung der vorgesetzten
Stelle weder veröffentlicht noch zu privaten Zwecken verwendet werden.
- Diese Vorschriften gelten über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
hinaus.
1.4 Umgang mit vertraulichen Papieren
- Das Mithilfepersonal übergibt vertrauliche Unterlagen den anwesenden Hortleiterinnen
zur Sicherstellung.

2. Stellung innerhalb des Hortes
Definition "Hortteam": die festangestellten Hortleiterinnen.
- Die Mithilfe ist den Hortleiterinnen (und dem Stellvertretungspersonal)
unterstellt.
- Das Hortteam entscheidet, inwiefern und in welchen Bereichen Mithilfen
in Entscheidungs-prozesse einbezogen werden.
- Die einzelnen Mitglieder des Hortteams und das Mithilfepersonal sorgen
für einen regelmässigen Informationsaustausch.
- Die Hortleiterinnen vertreten das Hortteam nach aussen.
Das Mithilfepersonal:
- Hält sich an die Anweisungen der anwesenden Hortleiterin;
- Unterstützt die Hortleiterinnen in pädagogischen und disziplinarischen
Fragen sowie in der Durchsetzung der Hortregeln;
- Das Mithilfepersonal meldet insbesondere Folgendes weiter:
- Wichtige Vorkommnisse Eingegangene Telefonate und andere Mitteilungen
- Absenzen und Veränderungen des Betreuungsumfanges einzelner Kinder.
2.1 Konfliktlösung
- Bei Konflikten zwischen Hortteam und dem Mithilfepersonal wird zuerst hortintern
nach Lösungen gesucht.
- Die Mithilfe auch nach Auflösung des Arbeitsverhältnisses zu einer Stellungnahme
bzw. zu einem Gespräch verpflichtet werden.
- Bei grossen Konflikten erfolgt eine schriftliche Meldung an die Präsidentin,
den Präsidenten der Kreisschulpflege und an den Leiter, die Leiterin der AKH.

3. Pädagogischer Bereich
Das Mithilfepersonal:
- Übernimmt die Hausordnung (Hortregeln) und setzt diese wenn immer möglich
um;
- Erkundigt sich über die geltenden Vorgehensweisen bei Konflikten mit Kindern
und bei Disziplinarverstössen und unterstützt das Hortteam bei deren Umsetzung.

4. Aufgaben
Der Einsatz einer Mithilfe dient hauptsächlich zur Entlastung des Hortpersonals
bei grossen Kindergruppen.
Folgende Bereiche werden mit den Hortleiterinnen geklärt, beziehungsweise festgehalten:
(Es gelten die Arbeitszeiten gemäss bewilligtem Antrag der Kreisschulpflege)
- Tagesablauf;
- Aufgaben der Mithilfe gemäss separatem Aufgabenbeschrieb;
- Hygienevorschriften;
- Hortregeln, mögliche Disziplinarmassnahmen;
- Hort-Apotheke, Verhalten bei Notfällen, Notfallnummern.

5. Zusammenarbeit mit Eltern, Schule, Kindergarten, Behörden
und andern Instanzen
- Kontaktpersonen sind die Hortleiterinnen.
- Das Mithilfepersonal leitet Anfragen und Informationen zur weiteren Bearbeitung
an das Hortteam weiter.

6. Zusammenarbeit mit der Abteilung Kinder- und Jugendhorte
(AKH)
Bis zum In-Kraft-Treten der neuen Verwaltungssoftware (voraussichtlich August
2002) gilt das Merkblatt vom 12. März 1996.

7. Schlussbemerkungen
- Anstellungsbedingungen sind im Anstellungs- und Besoldungsreglement und
im Personalrecht festgelegt.
- Pädagogische Grundhaltungen und Leitplanken sind im Leitbild für das Hortwesen
der Stadt Zürich festgehalten.
- Über das Wie und Wo gibt das Hort-Handbuch verbindliche Anweisungen.
8. Inkraftsetzung
Das Pflichtenheft für das Mithilfepersonal des Schul- und Sportdepartements
tritt am 1. Januar 2002 in Kraft.

Bemerkungen:
Auf den 6.2.2002 wurde ein neues Personalrecht für die Angestellten der
Stadt Zürich erlassen. Deshalb stehen neu die Pflichten der Angestellten
in den Artikeln 77 bis 84 (Amtsgeheimnis = Artikel 80)
Das Pflichtenheft für das Hort-Mithilfepersonal der Stadt Zürich
wurde uns mit freundlicher Genehmigung von Herrn P. Widmer, dem ehemaligen Leiter
der Abteilung Lebensraum Schule (früher Abteilung für Kinder- und
Jugendhort) zur Verfügung gestellt.
Mehr Info:
14. Pädagogisches Konzept und Leitbild
/ 15. Qualitätssicherung
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