Druckversion: Pflichtenheft für das Stellvertretungspersonal der Betreuungsstätten des Schul- und Sportdepartements der Stadt Zürich

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Inhaltsverzeichnis

1. Allgemein
2. Beginn des Arbeitseinsatzes
3. Ende des Arbeitseinsatzes
4. Stellung innerhalb des Hortteams
5. Pädagogischer Bereich
6. Aufgaben
7. Zusammenarbeit mit Eltern, Schule, Kindergarten
8. Zusammenarbeit mit verschiedenen Instanzen
9. Ernährung und Verpflegung
10. Hortlokal und Umgebung
11. Schlussbemerkungen
12. Inkraftsetzung

Pflichtenheft für das Stellvertretungspersonal

Beschluss der Präsidentinnen- und Präsidentenkonferenz vom 19. Dezember 2000.

Geltungsbereich

Der Begriff "Stellvertretungspersonal" steht durchgängig für Stellvertreterinnen und Stellvertreter, welche an eine vom Schul- und Sportdepartement geführte Betreuungsstätte abgeordnet werden. Der Begriff "Hortleiterinnen" steht durchgängig für Hortleiterinnen, Hortleiter und Hortangestellte. Mit "Hortleiterinnen" sind grundsätzlich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemeint, welche an eine vom Schul- und Sportdepartement der Stadt Zürich geführte Betreuungsstätte ab-geordnet sind.

1. Allgemein

1.1 Allgemeine Pflichten

Personalrecht 2002 (Artikel 77 ff).

1.2 Aufsichtspflicht

Gemäss Hausordnung für die Schulgebäude und -anlagen, (Artikel 10, Aufsicht).

Die Hortleiterinnen und das Stellvertretungspersonal haben eine Aufsichtspflicht über die ihnen von den Eltern anvertrauten Kinder.

Das Hortteam und das Stellvertretungspersonal kommuniziert mit Eltern, Lehrkräften und Kindergärtnerinnen bezüglich Absenzen der einzelnen Kinder.

1.3 Schweigepflicht

Personalrecht 2002, (Artikel 80 sowie Ausführungsbestimmungen und Anhang).

1.4 Umgang mit vertraulichen Papieren

Das Stellvertretungspersonal übergibt vertrauliche Unterlagen den anwesenden Hortleiterinnen zur Sicherstellung.

2. Beginn des Arbeitseinsatzes

Das Stellvertretungspersonal:

Folgende Bereiche werden mit der Hortleiterin geklärt:

Wenn zwei StellvertreterInnen gleichzeitig in einem Hort arbeiten und für Stellvertretungspersonal, das an einen Mittaghort oder Mittag-Abend-Hort abgeordnet wird gilt folgendes:

3. Ende des Arbeitseinsatzes

Das Stellvertretungspersonal:

4. Stellung innerhalb des Hortteams

Definition "Hortteam": die festangestellten Hortleiterinnen.

Das Stellvertretungspersonal:

4.1 Konfliktlösung

5. Pädagogischer Bereich

5.1 Hortregeln

Das Stellvertretungspersonal:

5.2 Hortalltag

Das Stellvertretungspersonal:

6. Aufgaben

6.1 Administration und sonstige Aufgaben

Das Stellvertretungspersonal kann vom Hortteam mit der Erledigung folgender Aufgaben beauftragt werden, wobei nach Absprache auch ein Teil der Vorbereitungszeit verwendet werden kann:

6.2 Planungsaufgaben

6.3 Informationsfluss

Das Stellvertretungspersonal meldet insbesondere Folgendes weiter:

7. Zusammenarbeit mit Eltern, Schule, Kindergarten

8. Zusammenarbeit mit verschiedenen Instanzen

8.1 Schulbehörden

Das Stellvertretungspersonal:

8.2 Zusammenarbeit mit der Abteilung für Schulpersonal

Anmerkung (2007): Die Anleitungen betreffend der Zusammenarbeit und den administrativen Abläufen mit der Abteilung für Schulpersonal sind nicht Teil dieses Papiers.

9. Ernährung und Verpflegung

10. Hortlokal und Umgebung

11. Schlussbemerkungen

Für Stellvertretungspersonal, das längerfristig (ca. ab 3 Monaten) im selben Hort eingesetzt wird, gilt ergänzend das Pflichtenheft für das Hortpersonal. Zu beachten ist insbesondere der Punkt 2 "Einbezug des Stellvertretungspersonals" und Punkt 8.1 "Konferenzen der Hortkonferenz".

12. Inkraftsetzung

Bemerkungen:

Auf den 6.2.2002 wurde ein neues Personalrecht für die Angestellten der Stadt Zürich erlassen. Deshalb stehen neu die Pflichten der Angestellten in den Artikeln 77 bis 84 (Amtsgeheimnis = Artikel 80)

Das Pflichtenheft für das Hort-Stellvertretungspersonal der Stadt Zürich wurde uns mit freundlicher Genehmigung von Herrn P. Widmer, dem ehemaligen Leiter der Abteilung Lebensraum Schule (früher Abteilung für Kinder- und Jugendhort) zur Verfügung gestellt.

Mehr Info: 14. Pädagogisches Konzept und Leitbild / 15. Qualitätssicherung

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