Horte-online:  eine Webseite über das Hortwesen, den Beruf der Hortleiterin / des Hortleiters und der familienexternen Betreuungssituation in der Schweiz. Informationen zum Hortbetrieb, Literatur, Zahlen, Fachhochschulen, Betreuungsanbieter

Leitbild für das Hortpersonal der Stadt Zürich (Schul- und Sportdepartement der Stadt Zürich )

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Inhaltsverzeichnis

1. Der Auftrag der Hortleiterinnen und Hortleiter als Erziehungs- und Betreuungsfachpersonen
2. Grundsätze für die Arbeit im Hort
3. Führung und Aufsicht
4. Die Dienstleistungen im Hortwesen
5. Ziele der Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Fachgruppen im Dienste der Kinder
6. Personelle Mittel
7. Finanzielle Mittel
8. Strukturen
9. Infrastruktur (Hortlokale)

Leitbild 1998

Das Leitbild beinhaltet den Orientierungsrahmen für eine zielführende Zusammenarbeit für alle mit Hortfragen in der Stadt Zürich beschäftigten Instanzen und Personen.

1. Der Auftrag der Hortleiterinnen und Hortleiter als Erziehungs- und Betreuungsfachpersonen

Das Hortwesen der Volksschule bietet verschiedene Formen familienergänzender Betreuung durch (sozial)pädagogisch geschultes Personal (siehe Art. 2 Anstellungsreglement 95) für Kinder und Jugendliche im Alter von 4 - 16 Jahren. Hortleiterinnen und Hortleiter leisten die Betreuungs- und Erziehungsarbeit im Auftrag der Eltern oder Erziehungsverantwortlichen und führen die Kinder in überschaubaren Gruppen zu sozialem Verhalten und Selbständigkeit.

  • Die Kinder lernen, sich in altersgemischten Gruppen zu orientieren und mit unterschiedlichen Kulturen und Wertvorstellungen umzugehen;
  • Die Kinder sind im Rahmen des mit den Eltern vereinbarten Umfanges betreut;
  • Die Kinder werden im Hort mit ausgewogener Nahrung verpflegt;
  • Die Kinder werden in schulischen Belangen unterstützt; Die Kinder werden in der Freizeitgestaltung (schulfreie Zeit und Schulferien) angeleitet und in ihren persönlichen Fähigkeiten (Ausdrucksmöglichkeiten) unterstützt.

Damit Betreuung, Erziehung und Lernen ineinander übergreifen, arbeiten die Hortleiterinnen und Hortleiter eng und situationsbezogen mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Volksschule zusammen. Sie vernetzen ihre Arbeit mit den übrigen Freizeitangeboten.

Inhalt und Form der Tagesbetreuung sind laufend veränderten Rahmen- und Umfeldbedingungen anzupassen. Der Auftrag für jeden Hort wird periodisch oder bei Bedarf neu definiert. Die Ziele werden in Leistungsaufträgen konkretisiert. Die Zusammenarbeit mit anderen Departementen und privaten Institutionen wird angestrebt.

2. Grundsätze für die Arbeit im Hort

Die in den Horten Beschäftigten

  • betrachten die Kinder und Elter­n / Erziehungsverantwortlichen in ihrem ganzen Beziehungsfeld. Sie berücksichtigen dabei deren soziale, rechtliche, gesundheitliche und wirtschaftliche Situation.
  • respektieren die Kinder als eigenständige Persönlichkeiten. Sie formulieren sozialpädagogische Leitgedanken.
  • verfolgen berufsbezogene Entwicklungen, nehmen Stellung und optimieren wenn nötig ihre Arbeit. Sie sind offen, ihre Arbeit zu überdenken und neue Ideen zu prüfen und bei Bedarf die Realisierung in die Hand zu nehmen.
  • arbeiten nach vereinbarten Qualitätskriterien. Voraussetzung dafür ist die Anpassung der Grundausbildung und eine systematische Fort- und Weiterbildung. Die im Hortwesen mitarbeitenden Frauen und Männer werden gleich behandelt (Chancengleichheit).

3. Führung und Aufsicht

Die Führung des stadtzürcherischen Hortwesens ist in je einem Funktionendiagramm über die strategischen und operativen Hortaufgaben umschrieben (Aufbau- und Ablauforganisation BSB). Diese beziehen sich auf die Entscheidungsträger in Grundsatzfragen, auf die Führungsentscheide, auf die sachbearbeitenden Funktionen (Ausführung) sowie auf die Mitsprache. Die einzelnen Betreuungsstätten in den Schulkreisen werden durch das Hortpersonal geführt und unterstehen der Aufsicht der Kreisschulpflegen. Die gesamtstädtischen Betreuungsstätten unterstehen der Aufsicht der Präsidentinnen- und Präsidentenkonferenz, resp. der Aufsicht der Zentralschulpflege. Die Aufgaben der involvierten Organe und Stellen sind in der Verordnung über die Volksschule in der Stadt Zürich (VVZ, GRB vom 23.03.88) umschrieben. Die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Hortwesen sind in der Hortverordnung (Beschluss der Zentralschulpflege vom 11. April 1995) präzisiert.

4. Die Dienstleistungen im Hortwesen

Das Hortwesen wird vom Büro für Schülerinnen- und Schülerbetreuung des Schul- und Sportdepartements in Zusammenarbeit mit der zuständigen Schulbehörde zentral gesteuert und von den Kreisschulpflegen in Zusammenarbeit mit dem Hortpersonal dezentral geführt.

Die Betreuungsstätten

  • verstehen ihre Aufgabe als Ergänzung zum pädagogischen Auftrag der Schule
  • bieten professionell geführte Betreuungen ausserhalb der Schulstunden, an schulfreien Nachmittagen und in den Schulferien an
  • betreuen ein oder mehrere Kinder einer Familie und setzen mit aktiver Unterstützung der Mütter / Väter Entwicklungsziele fest und verfolgen gemeinsam mit ihnen die Entwicklungsprozesse der Kinder
  • arbeiten mit Spezialistinnen und Spezialisten aus verschiedenen Fachbereichen zusammen
  • fördern die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen im Freizeitbereich
  • übernehmen neue Arbeitsformen in den Schulen und regen zu solchen an

Dienstleistungen im Schul- und Sportdepartement:

Das Büro für Schülerinnen- und Schülerbetreuung

  • koordiniert die schul- und familienergänzende Betreuung und unterstützt neue Entwicklungen
  • führt administrative Dienstleistungen (Personal- und Rechnungswesen, Logistik, etc.)
  • organisiert die Besetzung der Stellvertretungen an den Betreuungsstätten
  • setzt Beschlüsse der Behörden um · fördert die Fort- und Weiterbildung

Die Beratungsstelle

  • bietet Fach- und Prozessberatung

5. Ziele der Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Fachgruppen im Dienste der Kinder

Die Arbeit und Zusammenarbeit im Hort ist vielfältig und vernetzt. Als relevante Partner stehen dabei im Zentrum:

  • Eltern Zusammenarbeit mit den Betreuungsstätten im Rahmen der Vereinbarung.
  • Schulpflege Aufsicht über die Betreuungsstätten.
  • Schul- und Sportdepartement Auftragserfüllung im Rahmen der reglementarischen Vorgaben.
  • Schule Vernetzung der Betreuungsstätten mit der Schule.
  • Lehrerinnen und Lehrer Absprache der Erziehungsziele und Koordination der pädagogischen Arbeit.
  • Kindergärtnerinnen und Kindergärtner Unterstützung der Sozialisation und Koordination der pädagogischen Arbeit.
  • Fachbereiche (Schulpsychologischer Dienst, Schularzt, Beratungsstellen, etc.) Zusammenarbeit im Interesse der Kinder mit den verschiedenen Fachbereichen.
  • Abwarte (neu 2007 Leitung Hausdienst und Technik) und Reinigungspersonal Koordination mit dem Abwartbüro (neu Abteilung Betrieb und Infrastruktur) und dem Reinigungspersonal vor Ort.

6. Personelle Mittel

Im Interesse der Qualitätsarbeit müssen die Stellen ausschliesslich mit ausgebildetem Fachpersonal besetzt werden. Die fachlichen und die persönlichen Fähigkeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden durch bedarfsgerechte Fort- und Weiterbildung gefördert.

7. Finanzielle Mittel

Die zur Verfügung gestellten Mittel werden ökonomisch eingesetzt. Über den Mitteleinsatz wird regelmässig und transparent Rechenschaft abgelegt.

8. Strukturen

Die Entscheide werde auf jener Stufe gefasst, die sie kompetent fällen kann. Die Haupt- aufgaben werden im Funktionendiagramm aufgezeigt. Das Wissen und die Fähigkeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden systematisch genutzt. Sie werden so weit als möglich in die Entscheidungsfindung miteinbezogen.

9. Infrastruktur (Hortlokale)

Die Hortlokale befinden sich in der Regel in den Schulen resp. in der Nähe der Schulen. Sie sind in ihrer Infrastruktur den Bedürfnissen der Kinder angepasst.

 

Zürich, Mai 1998

Das Leitbild für das Hortpersonal der Stadt Zürich wurde uns mit freundlicher Genehmigung von Herrn P. Widmer, dem ehemaligen Leiter der Abteilung Lebensraum Schule (früher Abteilung für Kinder- und Jugendhort) zur Verfügung gestellt.

Mehr Info: 14. Pädagogisches Konzept und Leitbild / 15. Qualitätssicherung

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