Horte-online:  eine Webseite über das Hortwesen, den Beruf der Hortleiterin / des Hortleiters und der familienexternen Betreuungssituation in der Schweiz. Informationen zum Hortbetrieb, Literatur, Zahlen, Fachhochschulen, Betreuungsanbieter

Pflichtenheft für das Personal der Betreuungsstätten des Schul- und Sportdepartements der Stadt Zürich

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Inhaltsverzeichnis

1. Allgemein
2. Das Hortteam
3. Pädagogischer Bereich
4. Zusammenarbeit mit Eltern
5. Zusammenarbeit mit Schule und Kindergarten
6. Abwart- und Reinigungspersonal (neu 2007 Leitung Hausdienst und Technik)
7. Zusammenarbeit mit Fachstellen
8. Zusammenarbeit mit Behörden, Verwaltung, Hortkonferenz
9. Ernährung und Verpflegung
10. Hortlokal und Umgebung
11. Schlussbemerkungen
12. Inkraftsetzung

Pflichtenheft für das Hortpersonal

Beschluss der Präsidentinnen- und Präsidentenkonferenz vom 11. April 2000

Geltungsbereich

Der Begriff "Hortleiterinnen" steht durchgängig für Hortleiterinnen, Hortleiter und Hortangestell-te. Mit "Hortleiterinnen" sind grundsätzlich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemeint, welche an eine vom Schul- und Sportdepartement der Stadt Zürich geführte Betreuungsstätte abgeordnet sind. Das Pflichtenheft ist so formuliert, dass es sich auf Teams (zwei oder mehr Personen) bezieht. In Mittaghorten ist das Pflichtenheft entsprechend anzuwenden (z.B. Mithilfen siehe Punkt 2.2). Für Quartierschulen, Tagesschulen und Schülerclubs können zusätzliche Regelungen getroffen werden.

1. Allgemein

1.1 Allgemeine Pflichten

Personalrecht 2002 (Artikel 77 ff).

1.2 Aufsichtspflicht

Gemäss Hausordnung für die Schulgebäude und -anlagen, (Artikel 10 Aufsicht).

  • Die Hortleiterinnen haben eine Aufsichtspflicht über die ihnen von den Eltern anvertrauten Kinder.
  • Das Team kommuniziert mit Eltern, Lehrkräften und Kindergärtnerinnen bezüglich Absen-zen und Veränderungen des Betreuungsumfanges der einzelnen Kinder.

1.3 Schweigepflicht

Personalrecht 2002, (Artikel 80 sowie Ausführungsbestimmungen und Anhang).

  • Das Personal ist zur Verschwiegenheit über dienstliche Angelegenheiten verpflichtet, so-weit an der Geheimhaltung ein schützenswertes öffentliches oder privates Interesse besteht.
  • Amtlich nicht bekanntgegebenes Aktenmaterial darf ohne Zustimmung der vorgesetzten Stelle weder veröffentlicht noch zu privaten Zwecken verwendet werden.
  • Diese Vorschriften gelten über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus.

1.4 Umgang mit vertraulichen Papieren

  • Das Team ist für die Sicherstellung vertraulicher Unterlagen verantwortlich.

2. Das Hortteam

  • Definition "Hortteam": die festangestellten Hortleiterinnen.
  • Das Hortteam entscheidet, inwiefern und in welchen Bereichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen (Mithilfen, Stellvertretungspersonal usw.) in Entscheidungsprozesse einbezogen werden.

2.1 Das Team als Wirkungseinheit

Das Team :

  • formuliert gemeinsame Leitideen sowie langfristige und kurzfristige Ziele und sorgt für de-ren Umsetzung;
  • entscheidet, welche Teilbereiche an einzelne Teammitglieder in Selbstverantwortung dele-giert werden;
  • bespricht und beschliesst gemeinsam Ausnahmen beziehungsweise Änderungen.
  • Die einzelnen Mitglieder des Teams kooperieren in der Ausführung der gesetzten Ziele.
  • Das team erarbeitet Konfliktlösungsmodelle.

2.2 Arbeitsverteilung im Team

Das Team :

  • definiert und gewichtet die anfallenden Arbeiten (Pädagogisches, Haushalt, allgemeine Organisation, Administration);
  • verteilt die Arbeit in gegenseitigem Einverständnis auf die einzelnen Teammitglieder;
  • legt die Arbeitsverteilung bei längerer Abwesenheit eines oder mehrerer Teammitglieder fest;
  • legt Dienstpläne fest;
  • legt gemeinsam Tagesablauf, wöchentliche Aktivitäten sowie besondere Anlässe fest;
  • arbeitet neue Mitarbeiterinnen (neue Teammitglieder, Mithilfen, Stellvertreterinnen etc.) ein;
  • legt die Pflichten und Arbeitsbereiche des Mithilfe-Personals fest;
  • sorgt für die Umsetzung und Auswertung der von ihm gefassten Entschlüsse.

2.3 Planungsaufgaben

  • Tagesablauf (Stundenpläne, Änderungen Betreuungsumfang wegen Schulanlässen etc.)
  • Wöchentlicher Ablauf (Mittwoch, schulfreie Tage etc.)
  • Ausgeglichene Verteilung der jährlichen Feiertage und arbeitsfreien Tage (siehe Merkblatt Anstellungs- und Betriebsfragen)
  • Freizeitaktivitäten und Schulferien
  • Jahreszeitliche Anlässe (Ostern, Weihnachten, Samichlaus etc.)
  • Sonstige Anlässe (Feste, Elternabende etc.)
  • Jahresziele
  • Ferien und Urlaub Personal
  • Besuche (Praktikantinnen, Kinder, Lehrkräfte etc.)
  • Hortlager

2.4 Informationsfluss

  • Die einzelnen Mitglieder des Teams sorgen für einen regelmässigen Informationsaustausch untereinander.
  • Hortleiterinnen vertreten das Team nach aussen.

3. Pädagogischer Bereich

3.1 Hortregeln

Das Team:

  • entwickelt und handhabt eine Hausordnung (Hortregeln) und erklärt sie den Kindern;
  • regelt für den Hort geltende Vorgehensweisen bei Konflikten mit Kindern und bei Diszipli-narverstössen;
  • räumt den Kindern, sofern möglich, ein Mitspracherecht beim Festlegen der Hortregeln ein.

3.2 Hortalltag

Die Hortleiterinnen:

  • sorgen für ein gutes Hortklima und angenehme Umgangsformen;
  • beachten und steuern gruppendynamische Prozesse;
  • beobachten den körperlichen und psychischen Zustand der Kinder und leiten wenn nötig Massnahmen ein;
  • leiten die Kinder an, selbständig Hausaufgaben zu erledigen;
  • wählen geeignete Freizeitangebote;
  • halten die Kinder zur Mitarbeit im gemeinsamen Haushalt an (Aufräumen, Ämtli);
  • leiten die Kinder im Bereich Hygiene und Zahnpflege an.

4. Zusammenarbeit mit Eltern

  • Hortleiterinnen sind Kontaktpersonen für die Eltern.
  • Das Team pflegt regelmässige Kontakte zu den Eltern.
  • Das Team sorgt für Information und Beratung der Eltern.
  • Das Team nimmt Wünsche / Bedürfnisse der Eltern entgegen.
  • Das Team erarbeitet Konfliktlösungsmodelle.

5. Zusammenarbeit mit Schule und Kindergarten

  • Hortleiterinnen sind Kontaktpersonen für Lehrkräfte und Kindergärtnerinnen.
  • Das Team pflegt regelmässigen Informations- und Meinungsaustausch mit Schule (Hausvorstand / Schulleitung) und Kindergarten.
  • Das Team verpflichtet sich zu gegenseitiger Unterstützung.
  • DasTeam erarbeitet Konfliktlösungsmodelle.

6. Abwart- und Reinigungspersonal (neu 2007 Leitung Hausdienst und Technik)

Das Team orientiert:

  • Hausdienst- und Reinigungspersonal über ausserordentliche Unterhalts- oder Reinigungs-arbeiten;
  • Hausdienst- und Reinigungspersonal bei Änderungen der Öffnungszeiten.

7. Zusammenarbeit mit Fachstellen

  • Hortleiterinnen vertreten das Team nach aussen, sie sind Kontaktpersonen für Fachstellen.
  • Das Team sorgt für Informations- und Meinungsaustausch mit Fachstellen.

8. Zusammenarbeit mit Behörden, Verwaltung, Hortkonferenz

  • Hortleiterinnen sind Kontaktpersonen für Behörden und Verwaltung.
  • Das Team tauscht Informationen und Meinungen mit Behörden und Verwaltung aus.

8.1 Konferenzen, Kommissionen der Hortkonferenz

  • Für die Hortleiterinnen ist die Teilnahme an den Veranstaltungen der Kreis- und Stadtkonfe-renzen obligatorisch.
  • Die Hortleiterinnen unterliegen der Amtspflicht, (Verordnung über die Anstellung und Besoldung der Lehrkräfte Artikel 51).

8.2 Hortzuteilerinnen

  • Die Hortleiterinnen nehmen Änderungen im Betreuungsumfang, Anmeldungen und Austritte entgegen.
  • Sie kontrollieren diese auf Vollständigkeit und sorgen für die termingerechte Weiterleitung an die Hortzuteilerin.

8.3 Schulbehörden, Hortkommission

Das Team:

  • führt die von der Schulbehörde gemachten Anweisungen und Beschlüsse aus;
  • informiert die Schulbehörden über spezielle Entscheide, Anliegen, Probleme und Hortan-lässe;
  • ist verpflichtet, ihre vorgesetzten Stellen über dienstliche Vorkommnisse und Wahrneh-mungen zu orientieren, (Personalrecht, Artikel 49 e).
  • Hortleiterinnen melden der Schulpflege Abwesenheiten (Krankheiten und Urlaube).

8.4 Zentrale Schulverwaltung

Das Team erledigt

  • die ihnen von der zentralen Schulverwaltung aufgetragenen administrativen Arbeiten sorg-fältig und termingerecht. Es sind dies insbesondere folgende Bereiche:
  • Lebensmittelabrechnung
  • Elternbeitragsvereinbarungen / Ferien An- oder Abmeldungen
  • Finanzen, Kreditverwaltung
  • Inventar, Statistik

9. Ernährung und Verpflegung

  • Die Menüs der Stadtküche (oder anderer Anbieter) sind ein Bestandteil der Mittagsverpfle-gung.
  • Das Team ist für gesunde und ausgewogene Mahlzeiten der Kinder besorgt.

10. Hortlokal und Umgebung

Das Team:

  • gestaltet die Horträumlichkeiten und schafft eine angenehme Atmosphäre;
  • hält Ordnung;
  • organisiert Unterhaltsarbeiten.

11. Schlussbemerkungen

  • Pädagogische Grundhaltungen und Leitplanken sind im Leitbild für das Hortwesen der Stadt Zürich festgehalten.
  • Über das Wie und Wo gibt das Hort-Handbuch verbindliche Anweisungen.

12. Inkraftsetzung

Das Pflichtenheft für das Personal der Betreuungsstätten des Schul- und Sportdepartements tritt am 1. Juni 2000 in Kraft.

Bemerkungen:

Auf den 6.2.2002 wurde ein neues Personalrecht für die Angestellten der Stadt Zürich erlassen. Deshalb stehen neu die Pflichten der Angestellten in den Artikeln 77 bis 84 (Amtsgeheimnis = Artikel 80)

Das Pflichtenheft für das Hortpersonal der Stadt Zürich wurde uns mit freundlicher Genehmigung von Herrn P. Widmer, dem ehemaligen Leiter der Abteilung Lebensraum Schule (früher Abteilung für Kinder- und Jugendhort) zur Verfügung gestellt.

Mehr Info: 14. Pädagogisches Konzept und Leitbild / 15. Qualitätssicherung

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