Pflichtenheft für das Mithilfepersonal der Betreuungsstätten des Schul-
und Sportdepartements der Stadt Zürich
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Inhaltsverzeichnis
1. Allgemein
2. Stellung innerhalb des Hortes
3. Pädagogischer Bereich
4. Aufgaben
5. Zusammenarbeit mit Eltern, Schule, Kindergarten, Behörden
und andern Instanzen
6. Zusammenarbeit mit der Abteilung Lebensraum Schule
(ehemals Kinder- und Jugendhorte AKH)
7. Schlussbemerkungen
8. Inkraftsetzung

Pflichtenheft für das Stellvertretungspersonal
Beschluss der Präsidentinnen- und Präsidentenkonferenz vom 20. November
2001.
Geltungsbereich
Der Begriff "Mithilfepersonal" steht durchgängig für Mithilfen welche
an eine vom Schul- und Sportdepartement geführten Betreuungsstätte abgeordnet
werden. Der Begriff "Hortleiterinnen" steht durchgängig für Hortleiterinnen,
Hortleiter und Hortangestellte. Mit "Hortleiterinnen" sind grundsätzlich
alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemeint, welche an einer vom Schul-
und Sportdepartement der Stadt Zürich geführte Betreuungsstätte an-gestellt
sind.

1. Allgemein
1.1 Allgemeine Pflichten
Personalrecht 2002 (Artikel 77 ff).
1.2 Aufsichtspflicht
Gemäss Hausordnung für die Schulgebäude und -anlagen, (Artikel 10, Aufsicht).
- Die Hortleiterinnen und das Stellvertretungspersonal haben eine Aufsichtspflicht
über die ihnen von den Eltern anvertrauten Kinder.
- Wenn sich die Mithilfe nach Einschätzung des Hortteams eignet, kann
sie auch für Aufsichts- und Begleitaufgaben eingesetzt werden. Für solche
Tätigkeiten wird sie durch die Hortleiterin instruiert.
1.3 Schweigepflicht
Personalrecht 2002, (Artikel 80 sowie Ausführungsbestimmungen und Anhang).
- Das Personal ist zur Verschwiegenheit über dienstliche Angelegenheiten
verpflichtet, soweit an der Geheimhaltung ein schützenswertes, öffentliches
oder privates Interesse besteht.
- Amtlich nicht bekanntgegebenes Aktenmaterial darf ohne Zustimmung
der vorgesetzten Stelle weder veröffentlicht noch zu privaten Zwecken
verwendet werden.
- Diese Vorschriften gelten über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
hinaus.
1.4 Umgang mit vertraulichen Papieren
- Das Mithilfepersonal übergibt vertrauliche Unterlagen den anwesenden
Hortleiterinnen zur Sicherstellung.

2. Stellung innerhalb des Hortes
Definition "Hortteam": die festangestellten Hortleiterinnen.
- Die Mithilfe ist den Hortleiterinnen (und dem Stellvertretungspersonal)
unterstellt.
- Das Hortteam entscheidet, inwiefern und in welchen Bereichen Mithilfen
in Entscheidungs-prozesse einbezogen werden.
- Die einzelnen Mitglieder des Hortteams und das Mithilfepersonal sorgen
für einen regelmässigen Informationsaustausch.
- Die Hortleiterinnen vertreten das Hortteam nach aussen.
Das Mithilfepersonal:
- Hält sich an die Anweisungen der anwesenden Hortleiterin;
- Unterstützt die Hortleiterinnen in pädagogischen und disziplinarischen
Fragen sowie in der Durchsetzung der Hortregeln;
- Das Mithilfepersonal meldet insbesondere Folgendes weiter:
- Wichtige Vorkommnisse Eingegangene Telefonate und andere Mitteilungen
- Absenzen und Veränderungen des Betreuungsumfanges einzelner Kinder.
2.1 Konfliktlösung
- Bei Konflikten zwischen Hortteam und dem Mithilfepersonal wird zuerst
hortintern nach Lösungen gesucht.
- Die Mithilfe auch nach Auflösung des Arbeitsverhältnisses zu einer
Stellungnahme bzw. zu einem Gespräch verpflichtet werden.
- Bei grossen Konflikten erfolgt eine schriftliche Meldung an die Präsidentin,
den Präsidenten der Kreisschulpflege und an den Leiter, die Leiterin
der AKH.

3. Pädagogischer Bereich
Das Mithilfepersonal:
- Übernimmt die Hausordnung (Hortregeln) und setzt diese wenn immer
möglich um;
- Erkundigt sich über die geltenden Vorgehensweisen bei Konflikten
mit Kindern und bei Disziplinarverstössen und unterstützt das Hortteam
bei deren Umsetzung.

4. Aufgaben
Der Einsatz einer Mithilfe dient hauptsächlich zur Entlastung des Hortpersonals
bei grossen Kindergruppen.
Folgende Bereiche werden mit den Hortleiterinnen geklärt, beziehungsweise
festgehalten: (Es gelten die Arbeitszeiten gemäss bewilligtem Antrag der
Kreisschulpflege)
- Tagesablauf;
- Aufgaben der Mithilfe gemäss separatem Aufgabenbeschrieb
(als Word-Dokument);
- Hygienevorschriften;
- Hortregeln, mögliche Disziplinarmassnahmen;
- Hort-Apotheke, Verhalten bei Notfällen, Notfallnummern.

5. Zusammenarbeit mit Eltern, Schule, Kindergarten,
Behörden und andern Instanzen
- Kontaktpersonen sind die Hortleiterinnen.
- Das Mithilfepersonal leitet Anfragen und Informationen zur weiteren
Bearbeitung an das Hortteam weiter.

6. Zusammenarbeit mit der Abteilung Lebensraum Schule
(ehemals Kinder- und Jugendhorte AKH)
Bis zum In-Kraft-Treten der neuen Verwaltungssoftware (voraussichtlich
August 2002) gilt das Merkblatt vom 12. März 1996.

7. Schlussbemerkungen
- Anstellungsbedingungen sind im Anstellungs- und Besoldungsreglement
und im Personalrecht festgelegt.
- Pädagogische Grundhaltungen und Leitplanken sind im Leitbild für
das Hortwesen der Stadt Zürich festgehalten.
- Über das Wie und Wo gibt das Hort-Handbuch verbindliche Anweisungen.
8. Inkraftsetzung
Das Pflichtenheft für das Mithilfepersonal des Schul- und Sportdepartements
tritt am 1. Januar 2002 in Kraft.

Bemerkungen:
Auf den 6.2.2002 wurde ein neues Personalrecht für die Angestellten
der Stadt Zürich erlassen. Deshalb stehen neu die Pflichten der Angestellten
in den Artikeln 77 bis 84 (Amtsgeheimnis = Artikel 80)
Das Pflichtenheft für das Hort-Mithilfepersonal der Stadt
Zürich wurde uns mit freundlicher Genehmigung von Herrn P. Widmer,
dem ehemaligen Leiter der Abteilung Lebensraum Schule (früher Abteilung
für Kinder- und Jugendhort) zur Verfügung gestellt.
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Info: 14. Pädagogisches
Konzept und Leitbild / 15.
Qualitätssicherung
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