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Pflichtenheft für das Stellvertretungspersonal der Betreuungsstätten des Schul- und Sportdepartements der Stadt Zürich

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Inhaltsverzeichnis

1. Allgemein
2. Beginn des Arbeitseinsatzes
3. Ende des Arbeitseinsatzes
4. Stellung innerhalb des Hortteams
5. Pädagogischer Bereich
6. Aufgaben
7. Zusammenarbeit mit Eltern, Schule, Kindergarten
8. Zusammenarbeit mit verschiedenen Instanzen
9. Ernährung und Verpflegung
10. Hortlokal und Umgebung
11. Schlussbemerkungen
12. Inkraftsetzung

Pflichtenheft für das Stellvertretungspersonal

Beschluss der Präsidentinnen- und Präsidentenkonferenz vom 19. Dezember 2000.

Geltungsbereich

Der Begriff "Stellvertretungspersonal" steht durchgängig für Stellvertreterinnen und Stellvertreter, welche an eine vom Schul- und Sportdepartement geführte Betreuungsstätte abgeordnet werden. Der Begriff "Hortleiterinnen" steht durchgängig für Hortleiterinnen, Hortleiter und Hortangestellte. Mit "Hortleiterinnen" sind grundsätzlich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemeint, welche an eine vom Schul- und Sportdepartement der Stadt Zürich geführte Betreuungsstätte ab-geordnet sind.

1. Allgemein

1.1 Allgemeine Pflichten

Personalrecht 2002 (Artikel 77 ff).

1.2 Aufsichtspflicht

Gemäss Hausordnung für die Schulgebäude und -anlagen, (Artikel 10, Aufsicht).

Die Hortleiterinnen und das Stellvertretungspersonal haben eine Aufsichtspflicht über die ihnen von den Eltern anvertrauten Kinder.

Das Hortteam und das Stellvertretungspersonal kommuniziert mit Eltern, Lehrkräften und Kindergärtnerinnen bezüglich Absenzen der einzelnen Kinder.

1.3 Schweigepflicht

Personalrecht 2002, (Artikel 80 sowie Ausführungsbestimmungen und Anhang).

  • Das Personal ist zur Verschwiegenheit über dienstliche Angelegenheiten verpflichtet, soweit an der Geheimhaltung ein schützenswertes, öffentliches oder privates Interesse besteht.
  • Amtlich nicht bekanntgegebenes Aktenmaterial darf ohne Zustimmung der vorgesetzten Stelle weder veröffentlicht noch zu privaten Zwecken verwendet werden.
  • Diese Vorschriften gelten über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus.

1.4 Umgang mit vertraulichen Papieren

Das Stellvertretungspersonal übergibt vertrauliche Unterlagen den anwesenden Hortleiterinnen zur Sicherstellung.

2. Beginn des Arbeitseinsatzes

Das Stellvertretungspersonal:

  • Meldet sich nach definitiver Zusage der Abteilung für Schulpersonal für den entsprechenden Arbeitseinsatz so früh wie möglich im Hort telefonisch an;
  • Informiert die Hortleiterin wie und wo sie/er erreichbar ist;
  • Beginnt den ersten Arbeitstag um 10 Uhr und lässt sich von der Hortleiterin in den Betrieb einführen. Diese Stunde am ersten Tag ist Teil der Vorbereitungszeit.

Folgende Bereiche werden mit der Hortleiterin geklärt:

  • Dienstplan;
  • Verteilung der Aufgaben zwischen Früh- und Spätdienst;
  • Tagesablauf, besondere Anlässe oder Aktivitäten; Kinderliste, Telefonliste;
  • Betreuungsumfang der Kinder;
  • Wer geht wann und mit wem nach Hause;
  • Wichtige Informationen zu einzelnen Kindern;
  • Ist das Hortteam mit den Eltern / Kindern per Du, per Sie?
  • Schulhäuser;
  • Hort-Apotheke, Verhalten bei Notfällen, Notfallnummern;
  • Hortregeln, mögliche Disziplinarmassnahmen;
  • Einkauf;
  • Kochen;
  • Nötige Aufräume- oder administrative Arbeiten, "Aufstuhlen";
  • Hortschlüssel;
  • Andere Besonderheiten.

Wenn zwei StellvertreterInnen gleichzeitig in einem Hort arbeiten und für Stellvertretungspersonal, das an einen Mittaghort oder Mittag-Abend-Hort abgeordnet wird gilt folgendes:

  • Das Stellvertretungspersonal ruft vor Arbeitsantritt der abwesenden Hortleiterin nach Hause an und erkundigt sich zu den oben aufgeführten Punkten;
  • Sie beginnt den ersten Arbeitstag eine Stunde vor der Öffnung des Hortes und macht sich mit den Örtlichkeiten vertraut. Diese Stunde am ersten Tag ist Teil der Vorbereitungszeit.

3. Ende des Arbeitseinsatzes

Das Stellvertretungspersonal:

  • Erkundigt sich beim Hortteam, wann die abwesende Hortleiterin zurückkehrt und die Stellvertretung nicht mehr erforderlich ist;
  • Informiert die Hortleiterinnen über besondere Vorkommnisse oder Mitteilungen der Eltern, Lehrkräfte etc. und anderen Besonderheiten;
  • Hinterlässt den Hort aufgeräumt und abgeschlossen.

4. Stellung innerhalb des Hortteams

Definition "Hortteam": die festangestellten Hortleiterinnen.

  • Das Hortteam entscheidet, inwiefern und in welchen Bereichen Mitarbeiterinnen und Mitar-beiter (Mithilfen, Stellvertretungspersonal usw.) in Entscheidungsprozesse einbezogen werden.

Das Stellvertretungspersonal:

  • Hält sich an die Anweisungen der anwesenden Hortleiterin;
  • Unterstützt die Hortleiterinnen in pädagogischen und disziplinarischen Fragen sowie in der Durchsetzung der Hortregeln;
  • Spricht die Verwendung oder Anschaffung von Materialien mit den Hortleiterinnen ab.

4.1 Konfliktlösung

  • Sowohl das Hortteam als auch das Stellvertretungspersonal erarbeiten Modelle zur Lösung von Konflikten;
  • Das Hortteam kann das Stellvertretungspersonal auch im Nachhinein zu einer Stellungnahme bez. zu einem Gespräch bitten;
  • Bei Konflikten von grösserer Tragweite erfolgt eine schriftliche Meldung an die Präsidentin, an den Präsidenten der Kreisschulpflege und an den Leiter, die Leiterin der ASP. (Anmerkung 2007 - heute über Schulleitung, Fachbereichsleitung des Kreises)

5. Pädagogischer Bereich

5.1 Hortregeln

Das Stellvertretungspersonal:

  • Übernimmt die Hausordnung (Hortregeln) und setzt diese um;
  • Erkundigt sich über die geltenden Vorgehensweisen bei Konflikten mit Kindern und bei Disziplinarverstössen und unterstützt das Hortteam bei deren Umsetzung.

5.2 Hortalltag

Das Stellvertretungspersonal:

  • Sorgt für ein gutes Hortklima und angenehme Umgangsformen;
  • Beachtet und steuert gruppendynamische Prozesse;
  • Beobachtet den körperlichen und psychischen Zustand der Kinder und informiert die Hortleiterinnen bei Auffälligkeiten;
  • Leitet die Kinder an, selbständig Hausaufgaben zu erledigen; Wählt geeignete Freizeitangebote;
  • Hält die Kinder zur Mitarbeit im gemeinsamen Haushalt an (Aufräumen, "Ämtli");
  • Leitet die Kinder im Bereich Hygiene und Zahnpflege an.

6. Aufgaben

6.1 Administration und sonstige Aufgaben

Das Stellvertretungspersonal kann vom Hortteam mit der Erledigung folgender Aufgaben beauftragt werden, wobei nach Absprache auch ein Teil der Vorbereitungszeit verwendet werden kann:

  • Die ihnen von der zentralen Schulverwaltung aufgetragenen administrativen Arbeiten;
  • Aufgaben und Arbeiten in Zusammenhang mit Projekten mit den Hortkindern;
  • Nötige Aufräume- und Reinigungsarbeiten; Allfällige Einkäufe in Absprache mit den Hortleiterinnen;
  • Vorbereitung und Durchführung von Hortaktivitäten.

6.2 Planungsaufgaben

  • Tagesablauf (Stundenpläne, Änderungen Betreuungsumfang wegen Schulanlässen etc.);
  • Wöchentlicher Ablauf (Mittwoch, schulfreie Tage etc.);
  • Freizeitaktivitäten.

6.3 Informationsfluss

  • Die einzelnen Mitglieder des Hortteams und das Stellvertretungspersonal sorgen für einen regelmässigen Informationsaustausch;
  • Hortleiterinnen vertreten das Hortteam nach aussen.

Das Stellvertretungspersonal meldet insbesondere Folgendes weiter:

  • Wichtige Vorkommnisse;
  • Eingegangene Telefonate und andere Mitteilungen; Absenzen und Veränderungen des Betreuungsumfanges einzelner Kinder.

7. Zusammenarbeit mit Eltern, Schule, Kindergarten

  • Kontaktpersonen sind primär die Hortleiterinnen;
  • Das Stellvertretungspersonal leitet Anfragen und Informationen zur weiteren Bearbeitung an das Hortteam weiter.

8. Zusammenarbeit mit verschiedenen Instanzen

  • Die Hortleiterinnen sind Kontaktpersonen für Behörden und Verwaltung, der Hortzuteilerin, dem Hausdienst sowie zu den Fachstellen;
  • Das Stellvertretungspersonal leitet Anfragen und Informationen zur weiteren Bearbeitung an das Hortteam weiter.

8.1 Schulbehörden

Das Stellvertretungspersonal:

  • Führt die von der Schulbehörde gemachten Anweisungen und Beschlüsse aus;
  • Ist verpflichtet, seine vorgesetzten Stellen über dienstliche Vorkommnisse und Wahrnehmungen zu orientieren (Personalrecht, Artikel 49 e).

8.2 Zusammenarbeit mit der Abteilung für Schulpersonal

Anmerkung (2007): Die Anleitungen betreffend der Zusammenarbeit und den administrativen Abläufen mit der Abteilung für Schulpersonal sind nicht Teil dieses Papiers.

9. Ernährung und Verpflegung

  • Die Menüs der Stadtküche (oder anderer Anbieter) sind ein Bestandteil der Mittagsverpflegung;
  • Das Hortteam ist für gesunde und ausgewogene Mahlzeiten der Kinder besorgt.

10. Hortlokal und Umgebung

  • Das Stellvertretungspersonal in Absprache mit dem Hortteam:
  • Gestaltet die Horträumlichkeiten und schafft eine angenehme Atmosphäre;
  • Hält Ordnung.

11. Schlussbemerkungen

Für Stellvertretungspersonal, das längerfristig (ca. ab 3 Monaten) im selben Hort eingesetzt wird, gilt ergänzend das Pflichtenheft für das Hortpersonal. Zu beachten ist insbesondere der Punkt 2 "Einbezug des Stellvertretungspersonals" und Punkt 8.1 "Konferenzen der Hortkonferenz".

  • Anstellungsbedingungen sind im Anstellungs- und Besoldungsreglement und im Personalrecht festgelegt. Im Stundenlohn des Stellvertretungspersonals sind 20% Vorbereitungszeit mit eingerechnet.
  • Pädagogische Grundhaltungen und Leitlinien sind im Leitbild für das Hortwesen der Stadt Zürich festgehalten.
  • Über das Wie und Wo gibt das Hort-Handbuch verbindliche Hinweise.

12. Inkraftsetzung

  • Das Pflichtenheft für das Hort-Stellvertretungspersonal des Schul- und Sportdepartements tritt am 1. März 2001 in Kraft.

Bemerkungen:

Auf den 6.2.2002 wurde ein neues Personalrecht für die Angestellten der Stadt Zürich erlassen. Deshalb stehen neu die Pflichten der Angestellten in den Artikeln 77 bis 84 (Amtsgeheimnis = Artikel 80)

Das Pflichtenheft für das Hort-Stellvertretungspersonal der Stadt Zürich wurde uns mit freundlicher Genehmigung von Herrn P. Widmer, dem ehemaligen Leiter der Abteilung Lebensraum Schule (früher Abteilung für Kinder- und Jugendhort) zur Verfügung gestellt.

Mehr Info: 14. Pädagogisches Konzept und Leitbild / 15. Qualitätssicherung

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